Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hat seit dem Amtsantritt zahlreiche neue Gesetze und Regelungen verabschiedet, die mit dem Jahreswechsel zu wirken beginnen. Neben Schule, Pension und Arbeit gibt es auch Änderungen bei den Steuern und im Verkehr.
"Heute" hat die wichtigsten Informationen und zeigt dir, was du für 2026 unbedingt wissen musst.
Große Veränderungen gibt es mit dem Jahreswechsel für alle Pensionisten. Dazu gehört unter anderem das neue Modell der Teilpension, mit der Österreicher länger in der Arbeitswelt gehalten werden sollen. Ab 2026 soll es den Bürgern ermöglicht werden, Teilzeit weiterzuarbeiten und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. Das erleichtert den gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Gleichzeitig wurde zudem der Antritt für die Korridorpension erschwert. Das Antrittsalter wird ab dem neuen Jahr schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben und die benötigten Versicherungsjahre steigen auf 42 an.
Letztlich gibt es auch eine Änderung bei den Bezügen. Aufgrund des Budgetlochs wurden diese angepasst. Pensionisten mit niedrigen und mittleren Bezügen bekommen die volle Inflation abgegolten – all jene mit einem Bezug über 2.500 Euro erhalten einen Fixbetrag von 67,50 Euro.
Alle Informationen dazu findest du hier:
Neben der Pensionsreform sind auch Steueränderungen geplant, etwa eine Überarbeitung des Einkommensteuerrechts mit Vereinfachungen und Anpassungen bei Freibeträgen. Dazu gehört unter anderem die Ersetzung der Homeoffice-Pauschale durch die Telearbeits-Pauschale. Die Höhe und Voraussetzungen bleiben dabei jedoch gleich.
Was besonders wichtig für die Steuer 2026 ist, zeigt die Arbeiterkammer auf ihrer Webseite auf:
Auch in den heimischen Bildungseinrichtungen gibt es neue Regeln. Zur bekanntesten gehört dabei das geplante Kopftuchverbot. Nach einer Aufklärungsphase soll mit Start des Schuljahres 2026/27 ein Kopftuchverbot bis zum 14. Geburtstag gelten.
Darüber hinaus soll es nun auch Strafen für Eltern von schlimmen Kindern und Schulabbrechern geben. Ab 1. September 2026 gilt an mittleren oder höheren Schulen ab der 9. Schulstufe: Wenn ein Schüler ausgeschlossen wird oder die Schule abbricht, muss es ein Perspektivengespräch zwischen ihm/ihr, einer vertrauten Lehrperson und Eltern geben, fasst die Arbeiterkammer Wien zusammen.
Und wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten hier nicht mitwirken, können Verwaltungsstrafen in Höhe von 150 Euro bis 1.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen ausgesprochen werden.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurden in der bisherigen Form kurz nach Amtsantritt der Bundesregierung abgeschafft. Mit dem Jahreswechsel soll nun ein neues Modell kommen, die sogenannte Weiterbildungszeit. In Kraft treten dürfte diese aber erst zwischen Mai und Juni – aufgrund von technischen Umsetzungsmöglichkeiten, wie die Arbeiterkammer informiert.
Die Weiterbildungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservice, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Im neuen System können Anträge durch das AMS auch dann abgelehnt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel dann, wenn das Förderbudget des Kalenderjahres für die Weiterbildungsbeihilfe bereits ausgeschöpft ist.
Arbeitnehmer bekommen das Recht zu erfahren, wie viel "unbares Trinkgeld" (zum Beispiel bei Kreditkartenzahlungen) von den Gästen gegeben wurde. Dieses betrifft Zahlungen ab 01.01.2026 und gilt nur dann nicht, wenn das Trinkgeld am Ende des Arbeitstages gleich von dem Zahlkellner in bar ausgezahlt wird, erklärt die Arbeiterkammer gegenüber "Heute".
Die Rezeptgebührenobergrenze wird zu einer Arzneimittelobergrenze. Das bedeutet, es zählen auch jene verordneten und erstattungsfähigen gekauften Arzneimittel zur Obergrenze, die unter der Rezeptgebühr liegen. Zusätzlich wird sie schrittweise von 2 Prozent auf 1,5 Prozent des Jahreseinkommens abgesenkt. Österreicher können sich so hunderte Euro im Jahr sparen.
Auch auf den Straßen soll sich im kommenden Jahr einiges ändern. Eine mögliche Neuerung betrifft die Pickerl-Überprüfung: Aus der Politik gibt es einen Vorschlag, die Prüfintervalle zu ändern. Wann es tatsächlich zu einer Reform kommt, ist aber noch offen.
Außerdem will die Bundesregierung auf steigende Unfallzahlen reagieren und schlägt eine Helmpflicht für E-Biker bis 14 Jahre sowie E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre vor. Der ÖAMTC hält den Entwurf laut Darstellung jedoch für wenig treffsicher und fordert stattdessen eine Helmpflicht für E-Scooter ohne Alterseinschränkung und bei E-Bikes eine Helmpflicht ohne Strafandrohung.