Mädchen unter 14 Jahre dürfen in der Schule künftig kein Kopftuch tragen. Ab Februar gilt eine "Aufklärungsphase", ab dem neuen Schuljahr drohen dann bei Verstößen Strafen bis zu 800 Euro. Das hat die Regierung mit den Stimmen der FPÖ beschlossen. Nur die Grünen lehnten das Kopftuchverbot – ein Herzensprojekt von Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) – ab. Sie sprachen von "Pfusch" und halten das Verbot für verfassungswidrig.
Das tut auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Sie nimmt die heutige Beschlussfassung des Kopftuchverbots an Schulen für Mädchen unter 14 Jahre zwar zur Kenntnis. Gleichzeitig bekräftigt sie in einer Aussendung aber ihre Haltung: "Wir lehnen jeden Zwang strikt ab, gleichzeitig verteidigen wir das Recht jener Kinder, die aus eigener Überzeugung ein Kopftuch tragen möchten. Pauschale Verbote greifen aus Sicht der IGGÖ in die Grund- und Freiheitsrechte ein und treffen genau jene, die freiwillig eine religiöse Praxis tragen."
IGGÖ-Präsident Ümit Vural betont: "Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben."
Die heute beschlossene Regelung werfe nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken auf. Daher werde man den Verfassungsgerichtshof anrufen. "Als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft tragen wir Verantwortung für unsere Mitglieder. Wir sind daher verpflichtet, jedes Gesetz, das in die Religionsfreiheit eingreift, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen", begründet Vural den Schritt.
„Kinder brauchen Schutz, Bildung und Aufklärung, keine Symbolpolitik“Ümit VuralPräsident Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
Und er "warnt" vor einer Politik, die mit Verboten statt mit pädagogischen Lösungen arbeitet: "Kinder brauchen Schutz, Bildung und Aufklärung, keine Symbolpolitik. Zwang lehnen wir ab. Freiheit verteidigen wir. Beides gleichzeitig, für jedes Kind."