Der Rechnungshof (RH) hat den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschaltet – und zwar wegen der FPÖ. Denn die Freiheitlichen weigern sich, dem RH Einblick in ihren EU-Wahlkampfbericht zu gewähren. Begründung: Die gesetzliche Grundlage sei verfassungswidrig.
Jetzt liegt der Ball beim VfGH. Der soll klären, ob die neue Prüfkompetenz des RH nach dem 2022 verschärften Parteiengesetz verfassungskonform ist. Der entsprechende Antrag sei in den vergangenen Tagen eingebracht worden, teilte Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth auf APA-Anfrage mit.
Gemäß dem seit 2022 verschärften Parteiengesetz müssen alle Parteien dem Rechnungshof ihre tatsächlichen Wahlkampfkosten der letzten 82 Tage vor einer Wahl aufgeschlüsselt und fristgerecht – spätestens sechs Monate nach dem Urnengang – übermitteln. Der Rechnungshof hat das Recht, diese Berichte zu prüfen, Unterlagen nachzufordern und auch Kontrollen direkt vor Ort durchzuführen.
Der Rechnungshof hatte die Wahlwerbungsberichte nach der EU- und Nationalratswahl erstmals nach den neuen Regeln geprüft – nur die FPÖ stellte sich quer.
Die Blauen reagieren empört: "Da ist die Welt auf den Kopf gestellt", so FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. "Wer sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig arbeitet, hat Sanktionen zu befürchten, während die Geldvernichter unbehelligt bleiben."
Bei der Nationalratswahl, die drei Monate nach der EU-Wahl stattfand, kam es zu keinen vergleichbaren Problemen. Laut Rechnungshof soll auch hier der Bericht der FPÖ bald fertig geprüft sein.