Justizministerin ist skeptisch

Kopftuchverbot: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Ist das geplante Kopftuch rechtmäßig oder nicht? Darüber gibt es in der Koalition offensichtlich unterschiedliche Meinungen.
Heute Politik
21.10.2025, 17:58
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Das Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren soll schon mit dem kommenden Semester im Februar 2026 in Kraft treten. Das hat Integrationsministerin Claudia Plakolm am Montag angekündigt.

Plakolm von Rechtmäßigkeit des Verbots überzeugt

Die ÖVP-Politikerin zeigte sich dabei überzeugt, dass das Verbot diesmal vor dem Höchstgericht halten wird. Zur Erinnerung: Ende 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof das von Türkis-Blau initiierte Gesetz gekippt. Das will Plakolm mit einem Maßnahmenbündel verhindern. Dieses sieht etwa die verstärkte Sensibilisierung von Burschen und islamischen Sittenwächtern in Sachen Gewaltfreiheit und Gleichberechtigung vor.

Zweifel der Opposition …

Die Grünen hatten die Verfassungsmäßigkeit bereits am Montag bezweifelt. Die FPÖ, der das Verbot zu wenig weitreichend ist, hatte angesichts der Begleitmaßnahmen von einem "Dialog-Tralala" gesprochen.

… und des Justizministeriums

Zwei Tage vor Ende der Begutachtungsfrist am Donnerstag langte am Dienstag ist auch die Stellungnahme des Justizministeriums eingetroffen. Geht es nach dieser, sind Zweifel an der Verfassungskonformität angebracht.

Wie viele unter 14-Jährige tragen wirklich Kopftuch?

Auf den vier Seiten wird zwar eingeräumt, dass sich das Integrationsministerium "sehr darum bemüht", der verfassungsrechtlichen Judikatur zu folgen. Trotzdem ortet man mehrere Mängel. Einer davon: Im Entwurf seien "keinerlei gesicherten Zahlen" zu finden, wie viele Mädchen unter 14 Jahren tatsächlich ein Kopftuch tragen.

Gleichheitsgrundsatz könnte Gesetz scheitern lassen

Argumentiert wird auch mit dem Gleichheitsgrundsatz. Denn da sich das Gesetz auf Mädchen beschränkt, drohe es erneut abgeschmettert zu werden. Stattdessen empfiehlt das Justizministerium "eine geschlechts- und religionsneutrale Formulierung, die nicht ausschließlich auf das islamische Kopftuch abzielt".

Noch fehlt der Straftatbestand

Dem Ressort von Anna Sporrer (SPÖ) missfällt zudem, dass erst ein neuer Straftatbestand für Verstöße gegen das Verbot geschaffen werden soll. Damit gebe es derzeit keine "hinreichende Grundlage für die Sanktionierung". Zudem ließe das Fehlen dieses wichtigen Punktes keine vollständige Beurteilung des Entwurfs zu.

Was ist "Ehrkultur"?

Auch der Begriff "Ehrkultur" im geplanten Gesetz sorgt für Kritik. Hier fehlt dem Ministerium eine klare Definition. Eine solche sei aber notwendig, um das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof durchzubringen. Aus diesem Begriff könnten sich aber auch Probleme im Vollzug ergeben. Denn Schulleiter könnten "kaum mit ausreichender Sicherheit beurteilen", ob das Kopftuch aus aus einem "ehrkulturellen" Motiv getragen werde.

Integrationsministerium will Anregungen berücksichtigen

Ob das Integrationsministerium all diese Anregungen auch tatsächlich im endgültigen Gesetzestext berücksichtigt, bleibt abzuwarten. Ministerin Plakolm hatte angekündigt, entsprechende Stellungnahmen würden eingearbeitet …

{title && {title} } pol, {title && {title} } 21.10.2025, 17:58
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