Im Februar 2026 soll es so weit sein: Mit dem Beginn des Sommersemesters soll auch das geplante Kopftuchverbot in den heimischen Schulen in Kraft treten. So sieht zumindest der Zeitplan der Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos aus.
Ab dann soll es Mädchen in heimischen Bildungseinrichtungen – öffentlich und privat – bis zur achten Schulstufe verboten sein, ein Kopftuch zu tragen. Um die Regelung verfassungsrechtlich abzusichern, hat Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) am Montag noch Begleitmaßnahmen präsentiert und nimmt Burschen und Eltern in die Pflicht – "Heute" berichtete.
Und trotzdem ist das Kopftuchverbot alles andere als fix. Zwar benötigt es keine Zweidrittelmehrheit – die Grünen sehen aber weiterhin verfassungsrechtliche Probleme und wollen deshalb nicht zustimmen, wie aus einer Aussendung der stellvertretenden Klubobfrau Sigi Maurer hervorgeht.
Zwar betont sie die Wichtigkeit eines Verbotes: "Kein Mädchen darf gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen – weder durch Väter noch durch den Druck von Mitschülern. Das ist ein reales Problem an unseren Schulen, gegen das konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen".
Doch laut den Einschätzungen "von Verfassungsjurist:innen ist es der Regierung allerdings nicht gelungen, ein Gesetz vorzulegen, das vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird", betont die Grüne. "Wie schon das türkis-blaue Kopftuchverbot wird wohl auch dieses aufgehoben werden. Einem verfassungswidrigen Gesetz können wir nicht zustimmen", führt sie weiter aus.
Die am Montag präsentierten Begleitmaßnahmen seien nicht ausreichend: "Wir unterstützen den Vorstoß von Ministerin Plakolm, die Arbeit mit jungen Burschen zu verstärken. Neben diesen Begleitmaßnahmen braucht es aber auch konkrete Instrumente für Lehrer:innen, Buben Grenzen aufzuzeigen und Mädchen vor dem Druck ihrer Mitschüler zu schützen", so Maurer.