Die Regeln für die Ehe wurden vor dem Sommer im Parlament verschärft. Ab Freitag (1.8.) dürfen Personen unter 18 Jahren in Österreich nicht mehr heiraten – die sogenannte "Kinderehe" wird verboten, beide Ehepartner müssen nun volljährig sein. Auch Hochzeiten zwischen Cousin und Cousine sind ab 1. August verboten – beide Eheformen sind vor allem in migrantischen Kreisen nicht unüblich.
In manchen muslimischen Ländern seien sechs von zehn aller Ehen zwischen Verwandten, hieß es im Mai 2025 es aus dem Familienministerium zu "Heute". "Solche Verhältnisse wollen wir in Österreich ganz bewusst verhindern", erklärte Integrationsministerin Claudia Plakolm (VP). Im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen oder Cousins werden in Österreich schon ab Freitag nicht mehr anerkannt.
Ob bei einem Paar ein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt, kann über die Geburtsurkunden herausgefunden werden, diese werden auf den Standesämtern kontrolliert. Tricksern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. eine Geldstrafe.
Der Inzestparagraf bleibt unverändert, Sex unter Cousins und Cousinen bleibt also weiterhin legal. Laut "Presse"-Rechtspanorama sei im Justizministerium zwar über eine Änderung nachgedacht worden. Man sei dann aber zu dem Schluss gekommen, dass es wenig Sinn mache, strafrechtlich dagegen vorzugehen.
Zwangs- und Kinderehen seien eine Form der "ehrkulturellen, geschlechterbezogenen Gewalt und eine Menschenrechtsverletzung", so die Integrationsministerin im "Heute"-Talk. Weltweit sei jedes fünfte Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. 650 Millionen Frauen weltweit waren schon als Kinder verheiratet. In Österreich ist damit nun ab 1. August Schluss.