Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) plant eine Verschärfung des Sexualstrafrechts in Österreich. Österreich soll das Zustimmungsprinzip "Nur Ja heißt Ja" gesetzlich verankern. Damit würde künftig nicht mehr entscheidend sein, ob sich Opfer gewehrt haben – sondern ob sie überhaupt ausdrücklich zugestimmt haben.
Aufgekommen war die jüngste Diskussion im Zuge der Verhandlung des Falls "Anna", bei dem eine Jugendgang eine 12-Jährige in unterschiedlichen Konstellationen wiederholt missbraucht haben soll. Das erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Urteil – Freispruch für alle Angeklagten – sorgte im Nachgang für reichlich Gesprächsstoff.
Am Montag hat sich die Politikerin europaweit Inspiration geholt. Am Rande hat sich Sporrer mit Amtskolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Rumänien und Schweden ausgetauscht. Bei den Skandinaviern ist das Zustimmungsprinzip mittlerweile seit 2018 gesetzlich verankert. Geht es nach der Ministerin, kommt dieses auch bald in Österreich zur Anwendung.
Seit der Einführung ist die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung um 75 Prozent gestiegen. Davon sind allerdings nicht alle auf den neuen Paragrafen zurückzuführen. Auch das gestiegene Bewusstsein in der Öffentlichkeit trug dazu bei – letztlich ist das auch ein Ziel der Reform.
Für Sporrer geht es darum, Opfer im Verfahren zu stärken. Konkret gelinge das dadurch, dass der Fokus der Befragungen im Beweisverfahren vom Opfer auf den Täter gelenkt würde. "Das ist ganz wesentlich, um die Frauen in Österreich zu stärken, wenn sie meinen, dass sie Opfer sexueller Gewalt geworden sind", so Sporrer.
Was die zeitliche Umsetzung betrifft, so bleibt die Politikerin vage. Das Konsensprinzip soll im Gewaltschutzaktionsplan, der Ende des Jahres vorgestellt wird, jedenfalls als Vorhaben enthalten sein. Zusätzlich hofft Sporrer im kommenden Jahr auf Anstöße auf EU-Ebene. Konkret spricht sie die EU-Richtlinie gegen den Missbrauch von Kindern an. Diese werde neu aufgelegt – dort werde das Konsensprinzip auch auf EU-Ebene, jedenfalls bei den 14- bis 18-Jährigen eingeführt. Dann sei es keine Frage mehr, dieses auch für Erwachsene zu übernehmen.
Am späten Dienstagabend nahm auch die Vizepräsidenten der Staatsanwältevereinigung, Anna-Maria Wukovits, in der "ZIB2" bei ORF-Moderatorin Margit Laufer zu einer möglichen Verschärfung des Strafrechts Stellung – und äußerte Zweifel an der Wirksamkeit einer Gesetzesänderung. Man begrüße Maßnahmen, die Opfer vor Gewalt schützen und auch Frauen vor Gewalt schützen", so Wukovits.
Wenn es für dieses Ziel Gesetzesänderungen brauche, "verschließen wir uns natürlich nicht dagegen", sie warnte aber "vor einer Schnelllösung, einer Anlassgesetzgebung". Den "großen Gamechanger" sehe sie aber nicht, da die Beweisproblematik dadurch nicht gelöst werden könne und auch keine Gesetzlücken vorliegen würden, die damit geschlossen würden.