Fall Anna-Sophia

Nach Freisprüchen: Anwalt will Berufungsrecht für Opfer

Die Freisprüche im Fall Anna-Sophia sorgen weiterhin für Aufregung. Nun hat Opferanwalt Sascha Flatz mit einer Forderung aufhorchen lassen.
Newsdesk Heute
05.10.2025, 15:02
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Am 26. September wurden am Wiener Landesgericht zehn Jugendliche im Alter zwischen 16 und 21 Jahren nicht rechtskräftig freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, im Jahr 2023 die damals zwölfjährige Anna-Sophia (Anm. Name von der Redaktion geändert) sexuell missbraucht zu haben.

Gegen mindestens fünf Personen der Gruppe wird in einem ähnlichen Fall ermittelt – es gilt die Unschuldsvermutung. Die Entscheidung sorgte nicht nur in der Bevölkerung für Unverständnis und Kopfschütteln. Auch in der Politik entbrannte eine Debatte um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts.

Urteil "nicht nachvollziehbar"

Am Samstag war nun der Anwalt von Anna-Sophie, Sascha Flatz, bei "Wien heute" zu Gast. An seiner Stelle hätte eigentlich die Mutter des Mädchens erscheinen sollen. Aufgrund von Anfeindungen in den sozialen Medien gegen die Frau hatte sie jedoch kurzfristig abgesagt.

Für den Anwalt sei der Freispruch zwar juristisch vertretbar, jedoch nicht nachzuvollziehen. Vor allem die Begründung von widersprüchlichen Aussagen des Opfers stößt ihm sauer auf. Das Mädchen habe damals im Beisein der Mutter und vermutlich auch einer Mitarbeiterin der Opferhilfe ihre Aussage bei der Polizei getätigt.

Aufgrund des langen Tatzeitraums von über drei Monaten und des dadurch erlitten Traumas habe seine junge Mandantin einige Dinge vergessen. Natürlich hätte sie da nicht alle Einzelheiten direkt erwähnen können, meinte der Anwalt. Erst später in der Verhandlung sei in drei verschiedenen Terminen alles vollständig aufgearbeitet worden.

Reformbedarf bei Berufungsrecht

Drohungen gegen den zuständigen Richter würden seiner Meinung nach zu weit gehen, jedoch müsse Kritik an der Justiz erlaubt sein, so der Anwalt. Der Jurist gab zu bedenken, dass jede Beleidigung gegen den Richter auch seiner Mandantin schaden würde.

Flatz zufolge wären die Gesetze in Österreich sehr gut, eine Verschärfung des Sexualstrafrechts hält er daher für nicht notwendig. Anders sehe es jedoch bei den Rechten für Opfer aus. So brauche es hier beispielsweise ein Berufungsrecht oder ein Recht auf Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil.

So geht es Anna-Sophie

Seiner Mandantin gehe es nach Aussagen des Anwalts "den Umständen entsprechend gut". Sie würde die Ereignisse verdrängen, jedoch müsse man sagen, wenn sie mitbekommt, dass alle freigesprochen werden und dann noch darüber lachen, ginge es ihr natürlich schlechter.

Zudem denke das Mädchen, dass ihm niemand glauben würde. Auch das belastet die heute 14-Jährige. Für "völlig unverständlich" befand Flatz, dass es von Seiten des Gerichts "keine mahnenden Worte" für die mutmaßlichen Täter gab, sondern "nur auf die Medien eingedroschen wurde".

{title && {title} } red, {title && {title} } 05.10.2025, 15:02
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