Das Bildungsministerium verschärft die Gangart gegenüber Eltern, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Neben dem bereits bestehenden Kopftuchverbot bis zur achten Schulstufe sollen künftig konkrete Mitwirkungspflichten für Erziehungsberechtigte festgeschrieben werden. Bei "schweren Pflichtverletzungen" drohen Verwaltungsstrafen von 150 bis zu 1.000 Euro.
Geplant sind Sanktionen etwa dann, wenn Eltern verpflichtende Gespräche im Zusammenhang mit Suspendierungen oder einem drohenden Schulabbruch verweigern. Auch ein unentschuldigtes Fernbleiben ihres Kindes von der Pflichtsommerschule könnte künftig geahndet werden.
Am Montag äußerte sich Bildungsminister Christoph Wiederkehr im Ö1-Morgenjournal zu den Regierungsplänen. "Wird seitens der Eltern nach einer Suspendierung ein Gespräch verweigert, wird die Strafe zunächst geringer sein", stellt der NEOS-Politiker klar. "Bei wiederholtem Unterlassen der Kooperation wird die Strafe wohl höher ausfallen."
Aus Sicht des Bildungsministers benötige es diese Grundregeln, um eine gute Schulbildung für alle Kinder gewährleisten zu können. "Die Mitarbeit von Eltern ist für den Bildungserfolg der Kinder unerlässlich", stellt Wiederkehr klar.
Auch für Verstöße gegen das Kopftuchverbot für unter 14-Jährige drohen ab sofort Geldstrafen. Zunächst soll es ein Aufklärungsgespräch über dieses Verbot statffinden, wie der Minister betont. Sollte auch nach einem weiteren Gespräch mit den Eltern und der Direktion nicht kooperiert werden, drohen auch hier Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro.