Der Zwist um das Kopftuchverbot geht in die nächste Runde! Nachdem "Heute" bereits am Wochenende über Spannungen zwischen ÖVP und SPÖ berichtet hat, wächst nun hinter den Kulissen der Druck auf die Regierung. Zur Erinnerung: Das Gesetz soll bereits im Februar in Kraft treten.
Worum geht's? Vergangene Woche ist die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren abgelaufen. Das Justizministerium von SPÖ-Ministerin Anna Sporrer ortet mehrere Mängel, allen voran, wenn es um den Gleichheitsgrundsatz geht. Das wiederum würde bedeuten, dass das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden könnte.
"Das Team von Justizministerin Anna Sporrer war über die Regierungskoordination in die Erstellung des Entwurfes eingebunden", konterte das Integrationsministerium von Claudia Plakolm zu "Heute". Um grundrechtliche Bedenken abzusichern, will die VP-Ministerin die Regelung mittels einer Zweidrittelmehrheit absichern. Dafür bräuchte es die Zustimmung der Grünen oder der FPÖ.
Die SPÖ betont weiterhin, zum Kopftuchverbot und zum Regierungsprogramm zu stehen. Dort stehe geschrieben, dass es verfassungskonform umzusetzen sei, sagt ein Sprecher zu "Heute". Es im Verfassungsrang zu beschließen wäre nur sinnbefreit, denn "jedes Gesetz muss grundrechtskonform sein, auch solche, die im Verfassungsrang beschlossen werden".
Der Sprecher weiter: "Deswegen sind wir dafür, alles zu tun, um die Wahrscheinlichkeit der Verfassungskonformität aufs Maximum zu erhöhen. Daran sollen bitte alle mitarbeiten."
Zu "Heute" sagt Integrationsministerin Plakolm: "Das Kinderkopftuchverbot ist ein Drahtseilakt. Nachdem alle Parteien inhaltlich einer Meinung sind, nämlich dass wir dieses Verbot brauchen, würde ich einen Schulterschluss sehr begrüßen. Es geht darum, das Verbot mit einer breiten Mehrheit abzusichern und um ein starkes Zeichen für Mädchen und Gleichberechtigung."
Auch die mächtige NÖ-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat sich in der Kopftuch-Debatte zu Wort gemeldet: "Das Kopftuch hat auf den Köpfen der jungen Mädchen nichts verloren. Ich habe als Frau und Mutter zweier Töchter nicht jahrzehntelang für Gleichberechtigung gekämpft, um mir jetzt das Gegenteil erklären zu lassen", so die Landeschefin.
Ein Verfassungsexperte erklärt im Gespräch mit "Heute": "Mit einem Gesetz im Verfassungsrang wäre das Kopftuchverbot ziemlich einzementiert – der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wäre damit praktisch ausgeschaltet. Die Verfassung legt schließlich die Spielregeln fest."
In den vergangenen 15 Jahren sei nur ein einziges Verfassungsgesetz vom Gerichtshof aufgehoben worden. Der Experte bezweifelt daher, dass sich der VfGH in diesem Fall einschaltet.