Plakolm will Verfassungsrang

Kopftuchverbot – Koalitionskrach um Verfassungsgesetz

Die Dreierkoalition streitet über Kopftuchverbot für Schülerinnen. Die SPÖ will eine verfassungskonforme Umsetzung.
Heute Politik
28.10.2025, 15:22
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Das geplante Kopftuchverbot sorgt für angespannte Stimmung in der Dreierkoalition. Immerhin will Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) die Regelung mittels einer Zweidrittelmehrheit gegen grundrechtliche Bedenken absichern.

Das dürfte aber aufgrund der SPÖ nicht möglich sein. Gegenüber der "Presse" hieß es, dass man ein "verfassungskonformes Kopftuchverbot" wolle und nicht ein "verfassungswidriges Kopftuchverbot im Verfassungsrang". Mit einer fehlenden Zustimmung der Roten ginge sich eine Zweidrittelmehrheit indes nur mit der FPÖ aus.

Auch Grüne haben Zweifel

Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Zweifel, dass das Verbot – das für Mädchen bis zur achten Schulstufe gelten soll – einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält und nicht am Gleichheitsgrundsatz scheitert, weil es sich, wie schon beim ersten Versuch, ausschließlich auf das islamische Kopftuch bezieht. Deshalb haben auch die Grünen bereits betont, dass ihre Stimme für ein verfassungswidriges Gesetz nicht zur Verfügung stehe.

Plakolm pocht jedenfalls weiter auf eine Verfassungsbestimmung. Diese könnte sie aber nur mit den Stimmen von Koalitionspartner Neos, der Oppositionspartei FPÖ und natürlich aus den eigenen Reihen (ÖVP) erlangen.

Die FPÖ wäre dafür grundsätzlich zu haben, will von Regierungsseite aber noch nicht kontaktiert worden sein.

Koalitionsbruch

Eine Zustimmung würde aber zu einem anderen großen Problem führen. Denn sollte die ÖVP das Kopftuchverbot ohne Zustimmung der Roten in den Verfassungsrang heben, würde es laut dem Regierungsprogramm zu einem Koalitionsbruch kommen. Dieses lässt keinen koalitionsfreien Raum zu.

{title && {title} } pol, {title && {title} } Akt. 28.10.2025, 16:38, 28.10.2025, 15:22
Jetzt E-Paper lesen