Frau des Amtes enthoben

Wilder Streit vor Gericht wegen Kopftuch von Schöffin

Eine Schöffin darf aus Neutralitätsgründen kein Kopftuch im Gerichtssaal tragen, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig endgültig.
Newsdesk Heute
21.10.2025, 23:00
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Eine Schöffin darf bei einer Gerichtsverhandlung aus Gründen der Neutralität kein Kopftuch tragen. Das hat das Oberlandesgericht in Braunschweig in einem am Dienstag veröffentlichten, unanfechtbaren Beschluss klargestellt.

Nach dem niedersächsischen Justizgesetz ist es Richtern während einer Verhandlung verboten, sichtbar Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, die politische, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zeigen.

Diese Vorschrift gilt laut Gericht auch für ehrenamtliche Schöffen. Sie wirken neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Urteilsfindung mit.

Frau des Amtes enthoben

Der entsprechende Passus im Justizgesetz schützt "die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und das Vertrauen der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz". Eingriffe in die Religionsfreiheit seien in diesem Zusammenhang verfassungsgemäß.

Konkret ging es um eine Schöffin, deren Name nicht genannt wurde. Sie hatte trotz mehrfacher Hinweise angekündigt, ihr Kopftuch während einer geplanten Verhandlung nicht abzunehmen. Das Oberlandesgericht hat sie deshalb ihres Amts enthoben.

{title && {title} } red, {title && {title} } 21.10.2025, 23:00
Jetzt E-Paper lesen