"Schlüssig und verständlich"

"Erwartbar" – Experte ordnet Benko-Urteil ein

In einem ersten Prozess wurde René Benko zu einer zweijährigen Haftstrafte verurteilt. Strafrechtsexperte Robert Kert von der WU Wien analysiert.
Michael Rauhofer-Redl
16.10.2025, 10:49
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Am Mittwoch wurde der gefallene Immo-Jongleur René Benko am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida, nicht rechtskräftig, zu 24 Monaten unbedingter Haft verurteilt, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wird.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 48-jährigen Ex-Milliardär vor, seine Gläubiger geschädigt zu haben. Er habe einen Betrag von rund 660.000 Euro durch eine Mietkostenvorauszahlung und durch eine Schenkung an seine Mutter vor den Gläubigern in Sicherheit gebracht. Diesem Vorwurf folgte das Gericht - und fällt das Haft-Urteil gegen den gefallenen Immobilien-Mogul.

Experte sieht erwartbare Urteile

Robert Kert Universitätsprofessor für Strafrecht an der WU Wien. Das Urteil sei im Bereich des Erwartbaren geblieben, da würden auch Freisprüche dazugehören. Die Begründungen seien "schlüssig und verständlich".

Benko-Anwalt Norbert Wess erklärte nach dem Prozess sein Unverständnis darüber, dass der ausermittelte Sachverhalt in einer eigenen Anklage mündete. Verglichen zu den weiteren Vorwürfen gegen seinen Mandanten sei es in den vergangenen beiden Tagen "um die Ärmel von einem Gilet" gegangen.

"Da muss etwas geschehen"

Experte Kert bestätigt, dass es sich – verglichen mit den restlichen Vorwürfen gegen René Benko, wie etwa der Komplex Betrug gegenüber Investoren oder Geldkarussellen – um eine "Kleinigkeit" handeln würde. Benko habe sich aber in Untersuchungshaft befunden, wodurch es ein Beschleunigungsgebot gegeben habe. "Da muss etwas geschehen". Die Anklage sei durchaus nachvollziehbar, so Kert.

Außerdem würde es durchaus Sinn machen, kleinere Sachverhalte rasch anzuklagen, wenn es sich um einen derart großen Komplex an Vorwürfen handle. Ein weiterer Punkt: Auf diese Art und Weise muss sich die Justiz nicht den Vorwurf gefallen lassen, den Prozess zu verbummeln.

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