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Gänsehaut-Moment im Gericht – so nahm Benko Urteil auf

Milliarden-Pleitier René Benko fasste am Mittwoch einen (nicht rechtskräftigen) Schuldspruch aus. Wie er reagierte, wie es nun für ihn weitergeht.
Angela Sellner
15.10.2025, 17:30
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Es war wohl eine der längsten Stunden für René Benko: Am Mittwoch zwischen 13 und 14 Uhr hieß es Warten auf das Urteil im ersten Strafprozess gegen den Signa-Gründer am Landesgericht Innsbruck. Der Schöffensenat hatte sich zur Beratung zurückgezogen - dann, um kurz nach 14 Uhr, verkündete die Richterin das Urteil des Schöffensenats.

Ein "Gänsehaut-Moment" – "Heute" war live dabei.

Freispruch und Verurteilung

Im ersten verhandelten Komplex – einer Mietvorauszahlung über 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg – wurde Benko zwar vom Vorwurf der betrügerischen Krida freigesprochen – dafür setzte es im zweiten Anklagepunkt eine Verurteilung zu 24 Monaten unbedingt.

Hier ging es um eine Überweisung von 300.000 Euro an Benkos Mutter, die als Rückzahlung tituliert war. Die Anklage sieht das aber als "Geld in Sicherheit bringen" vor dem Zugriff der Gläubiger im Zuge von Benkos Insolvenzverfahren.

Der 48-Jährige – vor sich auf dem Tisch hatte er einige dicke Aktenordner liegen – nahm das Urteil ruhig entgegen. Zuvor hatte er auf ihm zustehende Schlussworte verzichtet und sich den Ausführungen seines Verteidigers Norbert Wess angeschlossen, der auf "nicht schuldig" plädierte.

Wie ein Schatten seiner selbst

Benko wirkte auch am zweiten Prozesstag erschöpft, gezeichnet von bereits knapp neun Monaten U-Haft (die werden auf die Strafe angerechnet). Abgemagert, tiefe Augenringe –, Benko wirkt wie ein Schatten seiner selbst – aber hochkonzentriert.

Den Aussagen der Zeugen, die am Vormittag einvernommen wurden, lauschte er starr, den Blick nach vorne gerichtet, manchmal schüttelte er energisch den Kopf. Brisant wurde es kurz, als die Richterin Chats und E-Mails zwischen ihm und seiner Schwester verlas, in denen es um Millionenüberweisungen ging.

Benkos Anwalt hatte ausdrücklich gebeten, die Texte nicht zu verlesen, da die Schwester sich der Aussage entschlage. Half aber nichts. Die Richterin blieb hart, die Kommunikation mit der Schwester wurde laut vorgetragen im Gerichtssaal.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gleich nach dem Spruch und der Urteilsbegründung wollte Benkos Anwalt nach kurzer Besprechung mit seinem Mandanten keine Berufung einlegen. Dafür sind nun drei Tage Zeit.

René Benko am 15. Oktober 2025 im Gerichtssaal in Innsbruck: Abgemagert, mit tiefen Augenringen.
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Zurück im "Ziegelstadl"

Nach der Verhandlung wurde Benko von einer Phalanx an Justizwachebeamten hinaus eskortiert. Es ging für ihn zurück in die Justizanstalt Innsbruck, genannt "Ziegelstadl", wo er auch die vergangenen Nächte verbringen musste.

„Herr Benko ist ein Kämpfer. Er findet sich in jeder Situation zurecht.“
Norbert WessVerteidiger von René Benko

Nach Wien zurück – wo er ja seit Ende Jänner in U-Haft sitzt – kommt Benko laut seinem Verteidiger Wess nicht sofort. Er geht davon aus, dass Benko vorerst in Innsbruck in der Haftanstalt bleibt. Denn sowohl ein zweites Verfahren wie auch die allfällige Berufung gegen den Schuldspruch sind in der Tiroler Landeshauptstadt anhängig.

"Bessere und schlechtere Tage"

Wie es Benko jetzt gehe? Anwalt Wess sagte, er habe ja nur ganz kurz mit ihm sprechen können. Aber: "Herr Benko ist ein Kämpfer. Er findet sich in jeder Situation zurecht."

Die ganze Situation sei natürlich eine "unglaubliche Belastung" für Benko. "Er meistert das bestmöglich", so Wess. Es gebe "bessere und schlechtere Tage".

Nächster Schritt ist nun die Entscheidung über eine Berufung gegen den Schuldspruch. Das Strafmaß von 24 Monaten findet Wess hoch für einen Unbescholtenen. Es sind immerhin zwei Fünftel des bei einer Schadenssumme von 300.000 Euro gegebenen Strafmaßes zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

"Entscheidung trifft Benko"

Bei 300.000 Euro hat der Gesetzgeber übrigens eine Grenze eingezogen. Wäre es nur ein Cent mehr, würde der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren liegen.

Nächster möglicher Schritt wäre nun, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. "Die Entscheidung darüber trifft René Benko", erklärt sein Anwalt.

{title && {title} } sea, {title && {title} } Akt. 15.10.2025, 17:33, 15.10.2025, 17:30
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