Der erste Prozesstag gegen René Benko am Dienstag in Innsbruck dauerte gerade mal zwei Stunden - dann vertagte Richterin Andrea Wegscheider auf Mittwoch - "Heute" berichtete live.
Weil Benko, dem in diesem Verfahren betrügerische Krida im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz vorgeworfen wird, sich in seiner Aussage auf knappe fünf Minuten beschränkte, sich für "nicht schuldig" erklärte und dann keine Fragen mehr beantworten wollte, war das Tagesprogramm abgearbeitet.
Am Mittwoch geht es ab 9 Uhr weiter mit Zeugenbefragungen. Allzu lang wird das wohl auch nicht dauern, einige geladene Personen werden von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen, bei anderen wird sich zeigen, wie auskunftsfreudig sie sind.
René Benkos Mutter sowie seine Schwester und seine Ehefrau haben dem Gericht bereits schriftlich mitgeteilt, dass sie als Angehörige nicht aussagen werden. Eine frühere Signa-Mitarbeiterin, die ebenfalls als Zeugin geladen war, kommt krankheitsbedingt nicht - ihre Aussage soll aber verlesen werden.
Geplant sind dann noch sechs Zeugen: Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger, vier Ex-Signa-Manager beziehungsweise -Mitarbeiter sowie ein von Benko-Anwalt Norbert Wess zusätzlich geladener Experte, der mit dem Zustand der Familien-Villa auf der Innsbrucker Hungerburg, um die es in dem Verfahren hauptsächlich geht, vertraut ist.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Benko vor, Geld beiseite geschafft und so dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen zu haben. Unter anderem, indem er im Herbst 2023 eine Mietvorauszahlung für vier Jahre in Höhe von 360.000 Euro für die Hungerburg-Villa leistete - zu einem Zeitpunkt, als sich die Insolvenz bereits abzeichnete, die Villa überdies wegen eines Wasserschadens unbewohnbar gewesen sei. Und: Trotz der Vorauszahlung sei Familie Benko erst im Februar 2025 in das Haus eingezogen.
Außerdem geht es um 300.000 Euro, die Benko laut den Anklägern seiner Mutter "geschenkt" habe.
Benko-Anwalt Wess bezeichnete die Vorwürfe als "rechtlich falsch" und führte das in seinem Plädoyer aus. Dem Signa-Gründer drohen bis zu zehn Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Urteil dürfte bereits am Mittwoch fallen. Auch wenn der Schöffensenat ihn frei sprechen sollte, wird Benko aber kaum als freier Mann aus dem Gericht spazieren können. Seine U-Haft bezieht sich auf etliche weitere ihm vorgeworfene Tatbestände aus dem Signa-Komplex, weitere Prozesse werden folgen.
Alle bisher eingebrachten Enthaftungsanträge wurden vom Landesgericht Wien abgewiesen, die U-Haft seit Ende Jänner stets verlängert. Wobei: Experten zufolge müsste inzwischen eigentlich das Landesgericht Innsbruck zuständig sein, da der Prozess hier anhängig ist.