Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt im Verfahrenskomplex Signa erstmals Anklage, und zwar gegen René Benko wegen betrügerischer Krida. Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.
Die Staatsanwaltschaft wirft René Benko vor, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert beziehungsweise geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseitegeschafft haben soll.
Konkret betrifft dies eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war, sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige. Beides soll bereits unter dem Eindruck zunehmender Zahlungsschwierigkeiten und einer absehbaren Konkurseröffnung geschehen sein.
Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich damit auf rund 660.000 Euro. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist Teil des Verfahrenskomplexes Signa.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt im Verfahrenskomplex Signa mit Unterstützung der SOKO Signa des Bundeskriminalamts unter anderem wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida, Untreue, Förderungsmissbrauchs und Gläubigerbegünstigung.
Ermittelt wird gegen mehr als ein Dutzend Beschuldigte und zwei Verbände, der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden beläuft sich derzeit auf rund 300 Millionen Euro. Der gesamte Ermittlungsakt umfasst derzeit rund 1500 Ordnungsnummern.
Für René Benko gilt die Unschuldsvermutung.