Neues Modell gilt ab 2026

Aus für Bildungskarenz – Wer jetzt Geld bekommt

Die Bildungskarenz wurde abgeschafft – jetzt kommt ein neues Modell. SPÖ-Sozialministerin Schumann erklärt gegenüber "Heute" die wichtigsten Details.
Lukas Leitner
20.12.2025, 21:17
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Kurz nach ihrem Amtsantritt im März hat die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos die Bildungskarenz abgeschafft. Sie war nicht treffsicher, kostete viel Geld und sei für wenig relevante Weiterbildung als "Auszeit aus dem Arbeitsprozess" genutzt worden.

Mit dem Jahreswechsel tritt nun ein neues Modell in Kraft, die sogenannte Weiterbildungszeit. Was sich für Beschäftigte ändert und wer künftig Anspruch hat, erklärt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) im Gespräch mit "Heute".

Neues Modell: Die Weiterbildungszeit

Warum ein neues Modell geschaffen werden musste, erklärt Schumann damit, dass die Bildungskarenz "einen sehr generellen Zugang und eine Nutzung auch für weniger arbeitsmarktrelevante Zwecke erlaubt hat".

Das soll sich jetzt ändern: "Die neu eingeführte Weiterbildungsbeihilfe wird auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ausgerichtet sein, die gezielter zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktchancen beitragen. Zudem hat das Instrument bislang auch sozial unausgewogen gewirkt, da vor allem gut ausgebildete Personen profitiert haben, während gering qualifizierte Beschäftigte kaum erreicht wurden", so die Sozialministerin.

"Qualifikationslücken am Arbeitsmarkt schließen"

Für die Österreicher ändert sich mit der Neuerung einiges: "Sie richtet sich an Beschäftigte, die gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber eine Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit vereinbaren und eine arbeitsmarktpolitisch relevante Weiterbildung absolvieren. Abhängig vom Einkommen ist zudem eine Bildungsberatung bzw. eine Beteiligung des Arbeitgebers am Förderbetrag verpflichtend vorgesehen", fasst Schumann zusammen.

Die wichtigste Änderung sei aber die "bewusste Schwerpunktsetzung für Personen mit niedriger formaler Qualifikation, die auch am Arbeitsmarkt benachteiligt" gewesen sind. "Die neue Weiterbildungszeit soll gezielt jene unterstützen, die bisher kaum Zugang zu Weiterbildungen hatten, und damit Qualifikationslücken am Arbeitsmarkt schließen", führt die SPÖ-Politikerin aus.

Mehr Geld als bei Bildungskarenz

Schumann ist sich jedenfalls sicher, dass sich die neue Regelung positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken werde. Kritik, wie jener des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), dass das Budget verkleinert wurde, die Unterstützung zu niedrig und die Voraussetzungen zu hoch gesetzt seien, hält sie entgegen:

"Die Höhe der Unterstützung wurde insbesondere für Personen mit einem relativ niedrigen Erwerbseinkommen deutlich bedarfsorientierter gestaltet. So wurde etwa der Mindeststandard, der künftig jedenfalls zu gewähren ist, im Vergleich zu bisher nahezu verdreifacht. Die Fördervoraussetzungen wurden vor allem auch deshalb neu definiert, um einen stärker arbeitsmarktorientierten Einsatz der beschränkten Mittel zu ermöglichen. Konsequenterweise wurde daher auch der bisher allgemeine Zugang zum Weiterbildungsgeld durch eine individuell zu prüfende Gewährung der Weiterbildungsbeihilfe ersetzt. Es ist also gelungen, für die Arbeitnehmer wichtige Akzente zu setzen."

Das zeige sich auch am Mindestbetrag. Dieser liege täglich bei 41,49 Euro, was monatlich (bei 30 Tagen) 1.245 Euro ausmache. "Dieser Betrag liegt deutlich über der Mindestleistung der früheren Bildungskarenz, von 14,53 Euro pro Tag, also etwa 436 Euro pro Monat", rechnet die Sozialministerin vor.

Schluss mit Alibi-Programmen

Mit dem neuen Modell sollen auch Missstände der Vorgängerversion behoben werden. In der Vergangenheit wurden bei der Bildungskarenz unter anderem Alibi-Programme beklagt. Ähnliches soll es mit der neuen Regelung nun nicht mehr geben.

"Die Qualitätssicherung ist in der AMS-Bundesrichtlinie zur Weiterbildungszeit klar geregelt. Eine Förderung ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Einzelfallentscheidung des AMS, bei der geprüft wird, ob die Weiterbildung im Sinne der individuellen künftigen Beschäftigungschancen sinnvoll und ausreichend umfangreich ist. Die Richtlinie definiert zudem, welche Angebote nicht förderbar sind, etwa Hobby- und Freizeitkurse, reine Online-Selbstlernformate, betriebsinterne Schulungen oder Maßnahmen ohne klares Qualifikationsziel."

"Gemeinsame Investition"

Um sicherzugehen, dass Personen in der Weiterbildungszeit nicht von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden, verweist Schumann auf die verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und -geber. "Die Weiterbildungszeit setzt eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraus, was für beide Seiten Planungssicherheit schafft."

"Eine Auflösung des Dienstverhältnisses ist zu melden und führt zu einer Beendigung der Weiterbildungs(teil)zeit sowie Einstellung der Beihilfe. Zudem übernimmt der Arbeitgeber bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage von 3.465,00 Euro 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe. Auch ohne Sonderkündigungsschutz wirkt die Weiterbildungszeit damit als eine gemeinsame Investition in Qualifikation."

Rund 10.000 Personen

Im nächsten Jahr ist jedenfalls geplant, dass rund 10.000 Personen die Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen. "Die Antragstellung wird – bedingt durch die technische Umsetzung – im Laufe des 2. Quartals 2026 erstmals möglich sein."

{title && {title} } LL, {title && {title} } 20.12.2025, 21:17
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