Die ganze Pensions-Wahrheit

So viel Geld bekommst du, wenn du länger arbeitest

Die Teilpension soll das Arbeiten im Alter attraktiver machen. "Heute" weiß, mit wie viel Geld Arbeitnehmer wirklich rechnen können – alle Details.
25.06.2025, 13:04
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Die Regierung macht ernst bei den Pensionen! Vergangene Woche wurde ein neues Pensionsmodell präsentiert, das ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten wird. "Es ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir durchführen, um Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten", kommentierte ÖVP-Klubchef August Wöginger.

Teilpension: Arbeiten + Pension gleichzeitig

Kernstück der Pensionsreform ist die neue Teilpension. Wer die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt – egal ob regulär, Korridor-, Langzeit- oder Schwerarbeitspension – kann künftig stufenweise aus dem Berufsleben aussteigen. Betroffene können ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension kassieren.

Dazu wird die Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % reduziert. Der entsprechende Anteil des Pensionskontos wird in Form einer Teilpension ausbezahlt. Beispiel: Wer die Arbeitszeit um 50 % reduziert, erhält 50 % der Pension, der Rest läuft weiter auf dem Pensionskonto.

"Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger gesund im Erwerbsleben zu halten", betonte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ). "Sie trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und bringt eine höhere Pension.“

"Heute" rechnet – So viel Pension gibt es

"Heute" hat die neue Teilpension genauer unter Lupe genommen und herausgefunden, wie sich diese für Arbeitnehmer auswirkt. Der ÖVP-Klub hat "Heute" Rechenbeispiele vorgelegt, die mit Experten erarbeitet wurden. Geht eine Person mit 63 in Teilpension und reduziert ihre Arbeitszeit um 25 % (Monatseinkommen: 4.000 € brutto), hat sie noch zwei Beitragsjahre bis zum Regelpensionsalter von 65.

Während der zwei Jahre beträgt das Monatseinkommen dann 3.000 € brutto. Angenommen, die Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto bis zum Alter von 63 beträgt 42.000 €, werden 25 % davon – also 10.500 € – vom Konto ausgebucht. Nach Abzug der Abschläge (5,1 % im Jahr) kommt man auf einen monatlichen Betrag von 674 € Teilpension (mit 63 J.).

Auf dem Pensionskonto bleiben somit 31.500 € (42.000 € minus 10.500 €). In den beiden Jahren bis zum regulären Pensionsalter kommen durch weitere Erwerbstätigkeit zusätzlich 1.495 Euro hinzu – diese werden dem Konto gutgeschrieben. Ab dem Regelpensionsalter entfallen die Abschläge, wodurch sich die monatliche Teilpension auf 2.357 Euro erhöht. Mit 65 Jahren beträgt die reguläre Pension schließlich 3.030 Euro brutto pro Monat.

Beispiel 1: Langzeitversichertenpension (Mann, 62 Jahre):

➤Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 2.800 €

Der Mann hat mit 62 Jahren Anspruch auf Langzeitversichertenpension. Er reduziert die Arbeitszeit um 75 Prozent (3/4 des Pensionskontos werden geschlossen, aus dem geschlossenen Teil wird Teilpension gebildet)

➤Höhe der Teilpension: 1.835 €

2.100 € (75 % von 2.800 €) minus 12,6 % Abschlag (4,2 % pro Jahr bei Langzeitversichertenpension)

Beispiel 2: Alterspension (Frau, 61,5 Jahre):

➤Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto: 2.300 €

Die Frau hat mit 61,5 Jahren Anspruch auf Alterspension. Sie reduziert die Arbeitszeit um 50 Prozent (1/2 des Pensionskontos werden geschlossen, aus dem geschlossenen Teil wird Teilpension gebildet)

➤Höhe der Teilpension: 1.150 €

50 % von 2.300 Euro, keine Abschlöge

Sozialministerium rechnet vor

Auch das Sozialministerium hat "Heute" Beispielszenarien zukommen lassen – für mehrere Pensionsarten und die sich daraus ergebene Teilpension. Die Details:

{title && {title} } nico,sea, {title && {title} } Akt. 25.06.2025, 16:43, 25.06.2025, 13:04
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