Für 1,60 Euro pro Stunde

Doskozil macht Ernst: Arbeitspflicht für Asylwerber fix

Im Burgenland wird gemeinnützige Arbeit für Asylwerber verpflichtend. Das von Doskozil initiierte "Modell Burgenland" soll klare Regeln schaffen.
Newsdesk Heute
25.06.2025, 15:43
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Den Ankündigungen in der Asyl- und Migrationsfrage folgen nun Taten – Hans Peter Doskozils Kurs wird umgesetzt. SPÖ-Klubobmann Roland Fürst und Landesrätin Daniela Winkler präsentierten jetzt das "Modell Burgenland": Demnach wird im Land schon ab 1. Juli gemeinnützige Arbeit für Asylwerber verpflichtend.

"Migration muss finanziell und gesellschaftlich tragbar sein. Damit setzen wir ein klares Zeichen", so Fürst. Ziel sei eine geregelte Tagesstruktur für aktuell 130 Personen im erwerbstätigen Alter und Integration durch Arbeit und klare Regeln. Die Mitwirkung ist verpflichtend, bei mehrmaliger Verweigerung ohne triftigen Grund kann es zur Kürzung von Grundversorgungsleistungen kommen.

Land zahlt 1,60 Euro pro Stunde

Dafür zahlt das Land – in Anlehnung an den Bund – als Anerkennungsbeitrag 1,60 Euro pro Stunde. Für Personen ohne Betreuungspflichten ist eine gemeinnützige Tätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche vorgesehen. Bei Personen mit Betreuungspflichten liegt die Obergrenze bei 20 Wochenstunden. Laut Winkler wurde bei den Gemeinden ein realistisches Einsatzpotenzial im Ausmaß von etwa 24 Vollzeitäquivalenten ermittelt.

Die Tätigkeiten reichen von Landschaftspflege über Betreuung von Spielplätzen und Parks bis zu Reinigungsdiensten, Veranstaltungs-Unterstützung und der Arbeit im Altenheim. "Gemeinnütziges Mitwirken wird von Gemeinden anerkannt und geschätzt und stärkt das Selbstwertgefühl", betont Winkler.

Landesrätin Daniela Winkler und SPÖ-Klubobmann Roland Fürst präsentieren das "Modell Burgenland".
SPÖ Burgenland

Konkret sollen Asylwerber künftig in folgenden Bereichen eingesetzt werden

  • In der Landschaftspflege und im Winterdienst können Asylwerberinnen und Asylwerber öffentliche Wege und Grünflächen sauber, sicher und gepflegt halten.
  • Bei der Betreuung von Sportanlagen, Parks oder Spielplätzen können sie die Bauhöfe unterstützen und mithelfen, dass öffentliche Räume intakt und einladend bleiben.
  • Im Bereich von Reinigungs- und Botendiensten – etwa in Gemeindeämtern oder bei täglichen Abläufen im kommunalen Umfeld – können sie sich unterstützend einbringen und entlasten damit bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Auch bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen können sie mitwirken – etwa beim Auf- und Abbau, bei der Logistik oder bei kleinen Diensten während des Betriebs.
  • In Alten- und Pflegeheimen, Bibliotheken oder kommunalen Einrichtungen gibt es, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, vielfältige Einsatzmöglichkeiten für einfache Hilfstätigkeiten.

Innenminister begrüßt den Schritt

Die im Burgenland fixierte Arbeitspflicht für Asylwerber wird von Innenminister Gerhard Karner begrüßt. "Die Arbeitspflicht für Asylwerber wird in Bundeseinrichtungen bereits seit knapp einem Jahr umgesetzt. Der nun folgende Schritt im Burgenland ist eine wichtige Maßnahme für ein einheitliches Vorgehen. Auch Kärnten wird in Zukunft die Verpflichtung umsetzen", erklärt der ÖVP-Minister gegenüber "Heute".

Klar sei jedoch, dass das Burgenland mit diesem Schritt nicht vorpresche, sondern nachziehe. Vielmehr gelte die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in allen Grundversorgungseinrichtungen des Bundes bereits seit Juli 2024. "Seither wurden in Grundversorgungseinrichtungen des Bundes mehr als 350.000 Stunden gemeinnützigen Arbeit geleistet", heißt es aus dem Innenministerium. Auch in Kärnten werde derzeit ein ähnliches Modell erarbeitet.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 25.06.2025, 18:01, 25.06.2025, 15:43
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