"Flexible Alternative"

Neues Pensions-Modell – was sich jetzt für alle ändert

Die neue Teilpension startet am 1. Jänner 2026. Gegenüber "Heute" erklärt Sozialministerin Schumann (SPÖ) nun, was sich mit dem Jahreswechsel ändert.
Lukas Leitner
29.11.2025, 06:45
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Sie ist teuer, wenig treffsicher und oft ein stiller Pensionsvorschub – das schreibt der Rechnungshof am Freitag in seiner Analyse zur Altersteilzeit. Immerhin zahlte das AMS im Jahr 2024 fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeit aus. Viel Geld, wenn man auf die aktuelle budgetäre Situation Österreichs blickt.

Der Kritik des Rechnungshofes wirkt die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos aber entgegen. Schon im Juli wurde ein ganzes Pensionspaket beschlossen, das einerseits die Regelungen bei der Altersteilzeit verschärft und andererseits die neu geschaffene Teilpension beinhaltet. Gelten wird die Novelle der Regierung schon ab dem Jahreswechsel – also mit 1. Jänner 2026.

Was sich mit der neuen Teilpension nun ändert, wie viel sie kostet und was der einzelne Österreicher erwarten kann, hat Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) gegenüber "Heute" erklärt.

Österreicher sollen länger arbeiten

"Wir haben uns als Regierung das Ziel gesetzt, Menschen länger in Beschäftigung zu halten oder ältere Arbeitnehmer wieder in Beschäftigung zu bringen. Damit das gelingt, setzen wir Maßnahmen. Eine dieser Maßnahmen ist die Teilpension. Eine weitere Maßnahme ist die Aktion 55+", so die Sozialministerin.

"Außerdem habe ich im Sommer ein Bonussystem für Arbeitgeber vorgeschlagen, die ältere Menschen beschäftigen. Ich denke, dass Betriebe auf die Erfahrung und das Know-how älterer Arbeitnehmer nicht verzichten können. Mit diesen und weiteren Maßnahmen wird es uns gelingen, Menschen in Beschäftigung zu halten und Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen", führt die Rote weiter aus.

Mit der Teilpension sollen die Österreicher also länger in der Arbeitswelt bleiben und sich dem gesetzlichen Pensionsalter annähern. Das schont das Budget und ist wichtig für die Wirtschaft.

Bei der Altersteilzeit war es nämlich genau umgekehrt, wie der Rechnungshof in seiner Analyse kritisiert: Die meisten Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt – Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren – und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter.

Teilpension ist "flexible Alternative"

Damit die Österreicher nicht sofort in Pension gehen, schafft die Teilpension nun eine "flexible Alternative zum sofortigen, vollständigen" Antritt.

"Personen, die zwar pensionsberechtigt sind, aber weiterhin beruflich aktiv bleiben möchten, können ihre Erwerbstätigkeit verringern und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension bereits beanspruchen sowie für den nicht beanspruchten Teil weitere Gutschriften am Pensionskonto erwerben. Viele sagen, dass sie es zwar nicht mehr fünf Tage pro Woche schaffen zu arbeiten, aber vielleicht zwei oder drei. Für jene schaffen wir mit der Teilpension ab 1. Jänner 2026 nun die Möglichkeit", erklärt Schumann gegenüber "Heute".

Anspruchsberechtigt sind dabei all jene Personen, "die grundsätzlich bereits pensionsberechtigt wären – für Korridorpension, Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenpension oder reguläre Alterspension – und trotzdem weiterhin in einem reduzierten Ausmaß arbeiten möchten. Weitere Voraussetzung ist die Reduktion der Arbeitszeit", legt Schumann das Modell dar.

Pension und Gehalt gleichzeitig

Missstände, die der Rechnungshof bei der Altersteilzeit kritisiert hat, soll es beim neuen Teilpensionsmodell nicht geben, versichert Schumann. Das liege daran, dass die Teilpension "kein stiller Pensionsvorschub" ist. Stattdessen ermögliche sie "ab Erfüllen der Anspruchsvoraussetzungen einer (vorzeitigen) Alterspension die Kombination von teilweiser Inanspruchnahme der Pension und gleichzeitiger Erwerbstätigkeit".

Die Sozialministerin erklärt: "Die Teilpension ermöglicht eine sehr flexible Arbeitszeitreduktion zwischen 25 Prozent und 75 Prozent, wobei gleichzeitig ein entsprechender aliquoter Teil der Pension bezogen wird (25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent). Ein Teil des Pensionskontos wird geschlossen, der verbleibende Teil wird weitergeführt. Dadurch bleibt die Versicherungsbiografie aufrecht, und die weiter aufgebauten Beitragszeiten gehen in die Berechnung der späteren Vollpension ein."

Sozialministerin zeigt Rechenbeispiel

Um zu demonstrieren, wie die Teilpension genau funktioniert, verweist die Sozialministerin gegenüber "Heute" auf ein Beispiel aus dem Ministerium:

Ab 2026 wird eine Teilpension in der Höhe von 50 Prozent bezogen und mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent für weitere 2 Jahre weitergearbeitet. Für die Berechnung der Teilpension werden 50 Prozent des Pensionskontostandes (EUR 22.500) herangezogen und es werden Abschläge in der Höhe von 10,2 Prozent (Korridorabschlag) fällig. Die verbleibende Kontogesamtgutschrift (EUR 22.500) wird die folgenden zwei Jahre durch weitere Teilgutschriften durch die laufende Erwerbstätigkeit und durch die Aufwertung im Pensionskonto erhöht. Bei Berechnung der restlichen Pension wird sodann kein Abschlag fällig.

Deutliche Ersparnisse im Budget

Darüber hinaus soll mit der Teilpension auch das Budget entlastet werden. Bei der Altersteilzeit kritisiert der Rechnungshof, dass pro Kopf rund 43.000 Euro, teils auch bis zu 80.000 Euro Kosten entstanden sind. "Die Teilpension führt nach Berechnungen in der WFA (Wirkungsorientierte Folgenabschätzung) aufgrund eines niedrigeren Pensionsaufwands und höherer SV-Beiträge insgesamt zu Einsparungen in Höhe von 197,9 Millionen Euro (2026), 404,5 Millionen Euro (2027), 387 Millionen Euro (2028) und 350,8 Millionen Euro (2029), wobei diese Einsparungen letztendlich den Bund entlasten", rechnet Schumann vor

{title && {title} } LL, {title && {title} } 29.11.2025, 06:45
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