Bei der ersten Prüfungstagsatzung im Insolvenzverfahren Karl-Heinz Grasser (57) kam sein wahres Vermögen ans Licht. Grassers Insolvenz geht auf seine Verurteilung im BUWOG-Prozess zurück. Kurz nach dem Urteil trat er im Juni 2025 seine Haftstrafe an. Seit Jänner 2026 verbüßt er diese mit Fußfessel.
Insgesamt haben acht Gläubiger Ansprüche von mehr als 35,6 Millionen Euro angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat davon laut Angaben rund 23,1 Millionen als berechtigt eingestuft – den überwiegenden Teil davon ist der Ex-Finanzminister dem Staat schuldig.
Im Privatkonkursverfahren hat die Finanzprokuratur als Anwalt und Rechtsberater der Republik deshalb ein gewichtiges Wort mitzureden. Grasser selbst hofft auf die Annahme eines Zahlungsplans, bietet eine Quote von 3 Prozent – sein Umfeld würde 700.000 Euro zur Begleichung seiner Schulden aufbringen. Die Zustimmung hängt aber primär von der Hauptgläubigerin, dem Staat Österreich, ab.
In der ZIB2 Mittwochnacht hielt Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, knallhart fest, dass die Republik nicht auf Grassers Angebot eingehen wird: "Wir wollen immer alles! Die Republik hat ein Recht auf diese Beträge."
Ein Teil der Schulden des früheren Finanzministers, knapp 10 Mio. Euro, entfallen auf nicht gezahlte Steuerung und andere Abgaben. Peschorn schonungslos: "Auch andere Menschen müssen in Österreich Abgaben zahlen. Wenn sie nicht zahlen, wird zwangsweise eingetrieben." Das gelte vor allem auch für die restliche Forderung von derzeit 13 Millionen Euro Schadenersatz aus dem BUWOG-Urteil. Diese müsste Grasser jahrzehntelang abstottern, da es sich hierbei um eine Straftat handelt – das will er mit seinem Angebot umgehen.
Noch ist es aber noch nicht soweit. Der Masseverwalter hat seine Arbeit noch nicht abgeschlossen, im Fokus liegt derzeit ein eingefrorenes Bankkonto Grassers in Liechtenstein mit Einlagen in unbekannter Höhe. Auch Stiftungen in der Karibik soll es noch geben. "Die Karten sind noch nicht alle am Tisch. Wir haben da eine große Landkarte vor uns. [...] Wir werden mit aller Energie und Akrebie versuchen, die Rechte der Republik durchzusetzen", so der Präsident der Finanzprokuratur im Interview mit Armin Wolf.
Denn es gelte auch Ansprüche in Höhe von 2 Milliarden (!) Euro durch die CA Immo gegen die Republik Österreich abzuwehren. Die würde behaupten, dass Grasser in seiner Rolle als Finanzminister das Unternehmen in einem Bieterprozess geschädigt habe. "Da gibt es keinen Spielraum."
Im Vorfeld des Verfahrens musste Grasser seine Vermögenswerte vorlegen. Bisher wurden verwertbare Vermögenswerte von rund 200.000 Euro festgestellt. In einer handschriftlich verfassten Erklärung hat der ehemalige Finanzminister angegeben, dass er als mehr oder weniger mittellos gilt. Mehrere Uhren, zwei Fahrräder, Tennisschläger, ein Fotoapparat sowie einige elektronische Geräte – Smartphone, Tablet und einen PC – nannte er sein Eigen. "Alles was pfändbar ist, wurde bereits versteigert. Im Inland sind wir fertig", sagt Masseverwalter Herbert Matzunski.
Weiter wird versucht, auch an Grassers ausländisches Vermögen, darunter ein (eingefrorenes) Bankkonto in Liechtenstein, ranzukommen. Wie viel darauf liegt, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft Vaduz ermittelt wegen Geldwäscheverdachts.
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) hielt am Dienstag in einer Aussendung allerdings fest, "dass das – noch nicht gerichtlich unterfertigte (!), sondern nur mit dem Insolvenzantrag vorgelegte – Vermögensverzeichnis vom Mai 2025 unvollständig war." So sei der Insolvenzverwalter im Zuge seiner Tätigkeit auf eine Lebensversicherung gestoßen, die mittlerweile aufgelöst wurde und ins Massekonto gewandert ist. Die Rede ist hier von einem "mittleren fünfstelligen" Betrag – "Heute" berichtete.