Buwog-Urteil

Nie im Gefängnis: Meischberger bekommt Fußfessel

In der Buwog-Causa wurde Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger zu 3,5 Jahren Haft verurteilt – die Strafe muss er jedoch nicht im Gefängnis absitzen.
Lara Heisinger
03.02.2026, 13:02
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Im Buwog-Skandal verbüßt nun auch der zweite prominente Verurteilte seine Strafe – allerdings nicht hinter Gittern: Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger trägt seit kurzem eine Fußfessel.

Der frühere Spitzenpolitiker und Lobbyist wurde im Buwog-Prozess rechtskräftig zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Anders als der Erstangeklagte, der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, war Meischberger jedoch nie im Gefängnis. Die Justiz begründet das mit der niedrigeren Strafhöhe sowie mit Anträgen auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen und den dazu notwendigen Gutachten, die Zeit in Anspruch genommen hätten.

Gelockerte Regeln

Ein weiterer Faktor: Seit 1. September 2025 gelten gelockerte Voraussetzungen für elektronisch überwachten Hausarrest. Von dieser Änderung profitiert Meischberger nun.

Grasser hingegen saß zunächst mehr als ein halbes Jahr in Haft. Er wurde rund um den Verkauf der Bundeswohnungen sowie die Einmietung der Finanzbehörden in den Terminal Tower Linz vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt. Am 2. Jänner durfte er die Justizanstalt Innsbruck verlassen und in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln.

Strafmaße ursprünglich deutlich höher

Vor dem rechtskräftigen Urteil waren die Strafmaße noch wesentlich höher: Im Dezember 2020 hatte das Straflandesgericht Wien Grasser zunächst zu acht Jahren Haft, Meischberger zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Im Zentrum des Skandals stand die Privatisierung von Bundeswohnungen. Laut Urteil flossen dabei knapp zehn Millionen Euro an illegalen Provisionen, an denen sich mehrere Angeklagte bereichert haben sollen.

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