"Fehlentscheidung"

Minister will Austro-Pass für Terror-Kämpfer stoppen

Ein verurteilter Islamist könnte die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Der Innenminister plant jetzt dagegen vorzugehen.
Newsdesk Heute
18.06.2026, 12:35
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Ein Fall aus der Steiermark sorgt politisch für Wirbel: Ein 29-jähriger Syrer könnte trotz einer früheren Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten – "Heute" berichtete.

Der Mann kam 2014 nach Österreich und erhielt im September desselben Jahres Schutzstatus. 2016 wurde er vom Landesgericht für Strafsachen Graz zu 30 Monaten Haft verurteilt. Laut Urteil hatte er sich der Terrormiliz Liwa al-Tawhid Idlib als Kämpfer angeschlossen, mit Schusswaffen hantiert und an militärischen Operationen zur Errichtung eines radikal-islamischen Kalifats in Syrien teilgenommen.

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Programm zur Deradikalisierung abgelehnt

Nach 15 Monaten wurde der Syrer unter Bewährungsauflagen vorzeitig entlassen. 2018 erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Mann den Schutzstatus ab. Diese Entscheidung wurde 2021 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.

Laut DERAD und NEUSTART gab es später keine Anzeichen auf Radikalisierung mehr – ein freiwilliges Deradikalisierungsprogramm lehnte der 29-Jährige jedoch ab. 2023 wurde der Mann nach dem Verbotsgesetz angezeigt, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. 2024 beantragte er die österreichische Staatsbürgerschaft.

Höchstgericht hob Entscheidung auf

Im April 2025 wies die steirische Landesregierung den Antrag ab. Der Mann erhob Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, diese wurde jedoch ebenfalls abgewiesen. Danach wandte er sich an die Höchstgerichte. Der Verfassungsgerichtshof hob das Erkenntnis im März 2026 auf. Begründet wurde das mit einer Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander sowie fehlenden Begründungen zur möglichen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

Daraufhin entschied das steirische Landesverwaltungsgericht im Mai 2026 schließlich zugunsten des Syrers und sprach sich für die Verleihung der Staatsbürgerschaft aus.

Innenministerium ortet Fehlentscheidung

Das Innenministerium sieht darin eine klare Fehlentscheidung und hält die Begründung für mangelhaft. Aus Sicht des BMI sei nicht ausreichend geprüft worden, ob der Mann eine positive Einstellung zu Österreich habe und sich tatsächlich mit den österreichischen Werten identifiziere. Das Ministerium will daher Revision einlegen und wies auch die steirische Landesregierung auf dieses Rechtsmittel hin.

Auch Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) ließ den Fall über die Fachabteilung erneut in Revision schicken. Zugleich forderte er die Bundesregierung "wiederholt" auf, das Staatsbürgerschaftsgesetz "dringend" zu verschärfen. "Es darf nicht sein, dass man potenziellen Terroristen die Staatsbürgerschaft verleiht!", sagte Kunasek zur "Krone".

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 18.06.2026, 12:45, 18.06.2026, 12:35
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