Folter-Vorwürfe

Syrischer General bekam Asyl, muss nun vor Gericht

Ein Ex-General aus Syrien soll an Folter beteiligt gewesen sein. Trotz Ermittlungen hatte der Mann Asyl bekommen. Nun startet der Prozess in Wien!
Wien Heute
31.05.2026, 05:30
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Dem ehemaligen Geheimdienstoffizier werden schwere Körperverletzung, Folter und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Die Vorfälle sollen sich während der Proteste gegen das Assad-Regime in der syrischen Stadt Al Rakka zwischen 2011 und 2013 ereignet haben. Angeklagt ist auch ein weiterer hochrangiger syrischer Polizeioffizier – wir berichteten.

Opfer sagen in Prozess aus

Laut Anklage sollen beide an der gewaltsamen Unterdrückung der Protestbewegung beteiligt gewesen sein. Ihre Aufgabe sei die "Niederschlagung einer zivilen Protestbewegung durch Gewaltanwendung gegen deren Teilnehmer" gewesen. Die Staatsanwaltschaft konnte 21 mutmaßliche Opfer ausforschen. Viele von ihnen sollen in dem Prozess persönlich aussagen.

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Schon 2015 Asyl bekommen

Brisant: Der General erhielt schon 2015 – angeblich mit Hilfe von Geheimdiensten – Asyl in Österreich: Hintergrund war laut damaliger Begründung, dass dem Mann in Syrien Verfolgung und sogar die Todesstrafe drohen würden. Zuvor war der Verdächtige nach Frankreich geflüchtet und hatte dort um Asyl angesucht.

Frankreich ermittelte bereits

Obwohl nach dem Dublin-Abkommen eigentlich Frankreich für sein Verfahren zuständig gewesen wäre, stellte er im Juni 2015 auch in Österreich einen Asylantrag. Laut Berichten erhielt er hier innerhalb von sechs Monaten Asyl. Frankreich hatte seinen Asylantrag abgelehnt, ermittelte bereits gegen ihn.

"Keine Reservierungen"

Der nun in Wien angeklagte General bestreitet die Vorwürfe. Am Montag, 1. Juni 2026, beginnt nun die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen syrischen Brigadegeneral sowie einen vormals hohen Kriminalbeamten. Vorerst sind elf Verhandlungstermine am Wiener Landl vorgesehen. Es wird mit großem Andrang gerechnet. "Reservierungen werden nicht vorgenommen", so eine Gerichtssprecherin. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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