Gift im Blut

Kleinkind schluckte Drogencocktail – Vater verurteilt

Ein 19 Monate altes Mädchen landete mit Amphetaminen, Crystal Meth und Ecstasy im Blut im Krankenhaus. Sie überlebte zum Glück.
Wien Heute
14.06.2026, 15:33
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Ein 23-Jähriger aus Wien-Floridsdorf wurde nun wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Da der Angeklagte vor Gericht nicht anwaltlich vertreten war, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Mann soll diverse Rauschmittel so nachlässig aufbewahrt haben, dass seine 19 Monate alte Tochter diese einnehmen konnte. Das Mädchen musste mit einem gefährlichen Drogen-Cocktail im Blut ins Krankenhaus eingeliefert werden.

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Tochter schrie und hatte Krämpfe

Der Jungvater hatte in der Nacht auf den 23. Juni 2025 am Donauinselfest gefeiert. Seine Tochter war währenddessen bei den Großeltern. Gegen 1 Uhr früh kehrte der 23-Jährige gemeinsam mit einer Bekannten nach Hause zurück. Beide legten sich sofort schlafen – das Kind schlief im Gitterbett im selben Zimmer, wie der ORF und der "Standard" berichten.

Am nächsten Morgen bemerkte der Vater, dass seine Tochter schrie und Krämpfe hatte. Im Krankenhaus wurde festgestellt, dass das Mädchen unter anderem Amphetamine, Methamphetamine, MDMA sowie Arzneiwirkstoffe intus hatte.

Angeklagter weiß von nichts

"Ihre Tochter hatte Gift im Blut. Die war ja im Krankenhaus, das ist nachgewiesen. Jetzt ist die Frage: 'Wie kommt ein 19 Monate altes Kind zu MDMA und Amphetaminen?'. Das wird sie sich ja nicht gekauft haben", hielt der Richter fest.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht mehrfach, nicht zu wissen, wie die Drogen zu seiner Tochter gelangt waren. "Ich weiß es nicht", antwortete der 23-Jährige auf zahlreiche Fragen. Er gab an, lediglich Alkohol konsumiert zu haben. Die Drogen könnten möglicherweise einer Bekannten gehört haben, deren Tasche neben dem Kinderbett gestanden sei.

Gleicher Drogencocktail wie beim Vater

Die gerichtsmedizinische Sachverständige verwies jedoch darauf, dass dem Krankenhaus vom Labor mitgeteilt worden sei, dass sich derselbe Substanzcocktail auch im Blut des Vaters befunden habe. Doch der Angeklagte blieb bei seiner Darstellung und erklärte immer wieder, sich nicht erinnern zu können.

"Für mich gibt es keinen Zweifel, dass Sie verantwortlich sind. Bei Ihrer Aussage bei der Polizei hat sich das auch noch viel eher so angehört", stellte der Richter fest. Das Urteil: fünf Monate bedingte Haft, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

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