Wer künftig bei Einsätzen von Polizei oder Rettungskräften negativ auffällt, muss mit deutlich höheren Geldstrafen rechnen. Das Innenministerium verschärft die Sanktionen für mehrere Verwaltungsübertretungen und setzt damit nach eigenen Angaben ein klares Signal gegen Personen, die Einsatzkräfte behindern oder die öffentliche Ordnung stören. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sprach am Donnerstag von einem Vorgehen gegen "Randalierer, Gaffer und Gefährder".
Im Rahmen der Budgetvorstellungen für die kommenden Jahre zeigte sich Karner zufrieden mit der finanziellen Ausstattung seines Ressorts. Trotz des allgemeinen Sparkurses verfüge das Innenministerium weiterhin über ein stabiles Budget. Dadurch könne auch der Personalstand bei der Exekutive aufrechterhalten werden. Für die Polizei bedeute das, dass die Zahl der Beschäftigten stabil bleiben könne und geplante Maßnahmen nicht zurückgestellt werden müssten.
Gleichzeitig sollen durch höhere Strafzahlungen zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Konkret betrifft die Änderung drei Tatbestände, bei denen die Geldstrafen künftig deutlich steigen. Nach Angaben des Innenministeriums wird der bisherige Strafrahmen um 50 Prozent angehoben. Die Höchststrafe steigt damit von bisher 500 Euro auf künftig 750 Euro. Die Maßnahme richtet sich laut Karner gegen Personen, die durch ihr Verhalten Einsatzkräfte behindern, gefährliche Situationen verschärfen oder öffentliche Einsätze stören.
Der Innenminister begründete die Budgetlage seines Ressorts auch mit sinkenden Ausgaben im Bereich Fremdenwesen. Dort geht das Budget laut den vorgelegten Zahlen deutlich zurück. Während im Vorjahr noch 674 Millionen Euro vorgesehen waren, sollen die Mittel bis zum Jahr 2028 auf 420 Millionen Euro sinken.
Als Grund dafür nannte Karner die Entwicklung bei der irregulären Migration. Diese sei in den vergangenen Jahren stark zurückgedrängt worden. Dadurch würden geringere finanzielle Mittel benötigt als noch vor kurzer Zeit. Auch beim Familiennachzug bleibe die Zahl der Fälle nach Angaben des Ministers äußerst niedrig. Bis Juli dürfen Angehörige von Asylberechtigten weiterhin grundsätzlich nur in besonderen Härtefällen nach Österreich kommen. Laut Karner waren davon im laufenden Jahr bislang nicht einmal 50 Personen betroffen.
Durch die geringeren Ausgaben in diesem Bereich sieht das Innenministerium finanziellen Spielraum für neue Projekte. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Bekämpfung moderner Kriminalitätsformen. So sollen künftig in allen Bundesländern Trainingszentren eingerichtet werden, die sich speziell mit Cyberkriminalität beschäftigen. Ziel ist es, Ermittler besser auf Angriffe im digitalen Raum vorzubereiten und ihre Fähigkeiten im Kampf gegen Internetkriminalität auszubauen.
Auch im Bereich der Organisierten Kriminalität sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Das Innenressort plant hier weitere Investitionen, um Ermittlungen gegen kriminelle Netzwerke zu verstärken und die Sicherheitsbehörden besser auszustatten.
Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) hob in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Staatsschutzes hervor. Er zeigte sich erfreut darüber, dass zusätzliche Gelder für die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst bereitgestellt werden können. Die Behörde spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Extremismus, Spionage und anderen Bedrohungen für die innere Sicherheit.
Mit den angekündigten Maßnahmen verfolgt das Innenministerium mehrere Ziele gleichzeitig. Einerseits sollen Personen, die Einsatzkräfte behindern oder die öffentliche Ordnung stören, künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Andererseits will die Regierung nach eigenen Angaben die frei werdenden Mittel nutzen, um Polizei, Staatsschutz und die Bekämpfung moderner Kriminalitätsformen weiter auszubauen.
Für Bürgerinnen und Bürger wird die unmittelbar spürbarste Änderung jedoch die Anhebung der Strafrahmen sein: Wer künftig als "Randalierer, Gaffer oder Gefährder" auffällt, muss mit Geldstrafen von bis zu 750 Euro rechnen.