Coronavirus

Überraschende neue Masken-Regel kommt diese Woche

Am Montag soll die neue Corona-Verordnung erlassen werden. Diese wird im Bereich des Mund-Nasen-Schutzes mehr Freiheiten als angekündigt bringen. 

Michael Rauhofer-Redl
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Entgegen erster Ankündigungen wird der Mund-Nasen-Schutz auch in Spitälern wieder ein Comeback feiern dürfen.
Entgegen erster Ankündigungen wird der Mund-Nasen-Schutz auch in Spitälern wieder ein Comeback feiern dürfen.
Vadim - stock.adobe.com / OTS

Am Donnerstag, 1. Juli sollen in Österreich weitreichende Corona-Lockerungen in Kraft treten. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es aber erst wenige Tage zuvor. Wie das Gesundheitsministerium am Sonntag bekanntgab, soll die entsprechende Verordnung am morgigen Montag erlassen werden. Mit der neuen Verordnung sollen u.a. auch die Regeln zu den Besucherlimits in Heimen und Spitälern fallen. Außerdem soll in diesem Bereich dann auch ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend sein. Bislang galt ja FFP2-Pflicht. 

In der Verordnung sollen vor allem jene Maßnahmen geregelt sein, die von der Bundesregierung am 17. Juni angekündigt worden waren. Das betrifft vor allem das Aus der Sperrstunde und den Re-Start der Nachtgastronomie unter Berücksichtigung der 3G-Regel. Wer geimpft, getestet oder genesen ist, wird bald also auch wieder in der Disco tanzen und an der Bar stehen können. Auch im Handel soll die Quadratmeter-Beschränkung ein Ende finden. 

MNS-Comeback steht überall bevor

Weitreichende Änderungen wird es auch bei der Maskenpflicht geben, auch wenn sich mit Herwig Kollaritsch ein Mitglied des nationalen Impfgremiums gegen Masken-Lockerungen ausspricht. Ab Donnerstag soll man etwa in Innenbereichen überall dort auf Masken verzichten dürfen, wo die 3G-Regel angewendet wird, also in der Gastronomie, im Tourismus, in Kultur- und Freizeitbetrieben sowie in Sportstätten und bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. 

In den öffentlichen Verkehrsmitteln und Museen kommt 3G nicht zur Anwendung. Die Erleichterung zeigt sich hier allerdings zum erlaubten Wechsel von der FFP2-Maske zum herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz. Entgegen ursprünglicher Ankündigungen wird auch im Gesundheitsbereich, also etwa in Pflegeheimen und Spitälern, die FFP2- durch die MNS-Pflicht ersetzt. Das berichtet die APA unter Berufung auf das Gesundheitsministerium.

Weitere Lockerungen dann Ende Juli

Ab 1. Juli können auch Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen ohne Publikumsobergrenzen stattfinden. Das betrifft neben der Kunst und Kultur auch den Sport und die Gastronomie. Für Veranstaltungen ab 100 Personen wird es eine Anzeigenpflicht geben. Ab 500 Personen wird es eine behördliche Bewilligungspflicht geben. Auch im privaten Bereich sollen mit 1. Juli sämtliche Kontakt- und Abstandsregeln fallen. 

Doch auch diese Erleichterungen sollen drei Wochen später, ab dem 22. Juli erneut ausgeweitet werden. Für dann wird nämlich der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen angekündigt. 

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