Erbrechen und Durchfall

Neue Virus-Welle! 300 Besucher in Festzelt angesteckt

In Stuttgart sind hunderte Menschen nach einem Volksfest an einem Virus erkrankt. Sie sollen alle dasselbe Bierzelt besucht haben.

Newsdesk Heute
Neue Virus-Welle! 300 Besucher in Festzelt angesteckt
Blick in ein Festzelt des Frühlingsfests am 20. April 2024 in Stuttgart, Baden-Württemberg.
Marijan Murat / dpa / picturedesk.com

"Wir haben ein größeres Ausbruchsgeschehen festgestellt. Uns haben Hinweise erreicht, die auf über 300 Magen-Darm-Erkrankungen schließen lassen", bestätigt ein Sprecher der deutschen Stadt dem "Focus" die Infektionswelle. Auch "Heute" berichtete am Mittwoch.

Jetzt ist auch klar, wo sich die Menschen angesteckt haben: "Aufgetreten sind sie nach dem Besuch eines Zelts auf dem Frühlingsfest am Wochenende."

Von drei Erkrankten liegen mittlerweile positive Laborproben vor. Es handelt sich um Noroviren! Oberstes Ziel sei es jetzt, das Ausbruchsgeschehen einzudämmen und die genaue Quelle der Infektion zu lokalisieren, so die Stadt.

Die Lebensmittelüberwachung und das Gesundheitsamt waren demnach unmittelbar nach Eintreffen der ersten Meldungen vor Ort, um die Hygiene zu überprüfen und Proben der Lebensmittel zu nehmen.

Betreiber: "Jemand hat Virus mitgebracht"

Der Betreiber des betroffenen Zeltes, Karl Maier, vermutet, dass die Norovirus-Infektion auf Gäste zurückgeht. "Offensichtlich hat uns da jemand das Norovirus mitgebracht", erklärte er gegenüber der "Heilbronner Stimme". Eine infizierte Gruppe habe das Zelt am Samstag besucht und andere angesteckt. Seither "sind keine Fälle dazugekommen".

Die Behörden legen jetzt einen Schwerpunkt auf zentrale Servicebereiche im Zelt und haben in Absprache mit dem Betreiber die ohnehin hohen Hygienemaßnahmen weiter forciert. Maier betont aber, dass es bei Hygiene und Essen "zu keiner Zeit" Beanstandungen gegeben habe: "Wir werden auf das Strengste kontrolliert."

Die Hygienemaßnahmen wurden in Absprache mit der Stadt verschärft: "Was in unserer Macht steht, tun wir". Unter dieser Prämisse darf sein Zelt auch weiter geöffnet bleiben, wie der Sprecher der Stadt klarstellte.

Die Stadt hat derweil auch eine Liste an Hinweisen und Handlungsempfehlungen für Erkrankte und deren Umfeld zusammengestellt. Diese lautet wie folgt:

Hinweise für Norovirus-Erkrankte:

  • Erkrankte sollten sich körperlich schonen und den Kontakt mit anderen Personen möglichst einschränken.
  • Bei Durchfall und Erbrechen ist es wichtig, viel zu trinken.
  • Vor allem Kleinkinder, Schwangere, Senioren oder geschwächte Menschen sollten ärztlich behandelt werden, insbesondere, wenn Durchfälle oft auftreten und/oder länger als 2 bis 3 Tage anhalten und zusätzlich Fieber oder Erbrechen hinzukommen.
  • Es können nur die Beschwerden gelindert werden. Antibiotika sind gegen Noroviren unwirksam.
  • Benutzen Sie, wenn möglich, eine eigene Toilette bis zu 2 Tage nach Genesung.
  • Achten Sie besonders in den 2 Wochen nach der Erkrankung darauf, sich nach jedem Toilettengang gründlich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen und auch die Toilette sauber zu halten!
  • Beseitigen Sie immer sehr zügig die Reste von Erbrochenem oder Stuhl, da diese sehr ansteckend sind. Achten Sie danach auf gründliche Händehygiene!
  • Bereiten Sie im Erkrankungsfall keine Speisen für andere zu. Geschirr kann wie üblich gereinigt werden.
  • Wechseln Sie im Krankheitsfall Leib‐ und Bettwäsche, Waschlappen und Handtücher häufig und waschen Sie diese mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60°C.
  • Vermeiden Sie auch nach Abklingen der Beschwerden mindestens für zwei Tage den Besuch von Altenheimen oder Krankenhäusern, um eine Ansteckung dort zu verhindern.
  • Achten Sie auch im Anschluss grundsätzlich immer auf sorgfältige Hände‐ und Sanitärhygiene.
  • Bei Noroviren gelten die Regelungen des deutschen Infektionsschutzgesetzes. Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung erst 2 Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Den genauen Zeitpunkt bestimmt das zuständige Gesundheitsamt. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
  • Wer beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun hat, darf bei ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall frühestens 2 Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder arbeiten. Das gilt auch für den Verdachtsfall.

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    Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Nach einem Volksfest in Stuttgart sind über 300 Besucher nach dem Besuch desselben Bierzelts an Magen-Darm-Erkrankungen erkrankt, die durch Noroviren verursacht wurden
    • Die Behörden arbeiten daran, die Quelle der Infektion zu lokalisieren, während der Betreiber des Zeltes betont, dass es keine Beanstandungen bezüglich Hygiene und Essen gab
    • Trotzdem wurden die Hygienemaßnahmen weiter verstärkt
    • Das Zelt bleibt geöffnet, da der Betreiber kooperativ ist
    red
    Akt.