Sport

Neues Gesetz: 10 Jahre Haft für Dopingsünder

Heute Redaktion
Teilen

Sportminister Norbert Darabos und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner präsentierten heute eine Gesetzesnovelle, laut der gedopte Sportler zukünftig strafrechtlich verfolgt werden können. Dopingsünder können demnach bis zu zehn Jahre Haft ausfassen.

"Wer dopt betrügt", formulierte Darabos heute bei einer Pressekonferenz die Grundlage für die neue Anti-Doping-Gesetzesnovelle, die ab 1.1.2010 in Kraft treten soll. Diese wird Paragraph 147 des Strafgesetzbuches (schwerer Betrug) in Zukunft ergänzen. Schwerer Betrug wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Übersteigt der angerichtete Schaden eine Summe von 50.000 Euro sieht das Strafmaß bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug vor. "Doping ist kein Kavaliersdelikt", erklärte Bandion-Ortner.

Darabos: Dopingsünder scheffeln unrechtmäßig Geld

Damit ein gedopter Sportler strafrechtlich verfolgt werden kann, muss laut der Justizministerin der Vorsatz zur Bereicherung, Vermögensschädigung und Täuschung vorliegen. "Der Sportler verschafft sich nicht nur einen unrechtmäßigen Vorteil im sportlichen Wettkampf, sondern auch, indem er Prämien, Sponsoren- und Preisgelder erhält", meinte Darabos. Dem pflichtete Bandion-Ortner bei und betonte, dass "die ehrlichen Sportler gegen jene geschützt werden müssen, die unlautere Methoden anwenden." Trainer, Betreuer und Ärzte können sich zudem zukünftig der Beihilfe schuldig machen.

Zusätzliche Verschärfung des Anti-Doping-Gesetzes

Am Dienstag soll die Gesetzesnovelle im Ministerrat behandelt und danach im Nationalrat abgesegnet werden. Darabos glaubt, dass der Gesetzesvorschlag vom Parlament angenommen wird, obwohl es zuletzt auch aus der eigenen Partei kritische Stimmen gegen die Novelle gab. Einen Tag später wird der Nationalrat zudem eine Verschärfung des Anti-Doping-Gesetzes beschließen. Es soll unter anderem verankert sein, dass gedopte Sportler und deren Betreuer lebenslänglich von der Bundessportförderung ausgeschlossen werden können.

;