Seit 13. Juli ist die sogenannte "Auszeit-WG" der Stadt Wien in Betrieb. Strafunmündige Intensivtäter unter 14 Jahren können dort bis zu drei Monate untergebracht und in ihrer Freiheit beschränkt werden. Doch ausgerechnet die rechtliche Grundlage dafür sorgt jetzt erneut für heftige Diskussionen.
Wie die APA berichtet, liegt ein bereits im Februar erstelltes Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt vor. Dieses war an das Justizministerium übermittelt worden und sieht offenbar grundsätzliche Probleme dabei, das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) für die Anhaltung straffälliger Kinder heranzuziehen.
Der Knackpunkt: Das Heimaufenthaltsgesetz stammt aus dem Gesundheitsbereich. Geschlossene Einrichtungen, die verhindern sollen, dass unmündige "Systemsprenger" weitere Straftaten begehen, fallen nach Einschätzung des Verfassungsdienstes derzeit hingegen grundsätzlich in den Bereich des Strafrechts.
Die Kinder- und Jugendhilfe der Länder kann demnach auch bei Tätern unter 14 Jahren im Rahmen der Obsorge zur Erziehung einschreiten. Sie kann Kinder aber nicht allein deshalb ihrer Freiheit berauben, um weitere Straftaten zu verhindern. Freiheitsbeschränkungen nach dem HeimAufG seien hingegen bei "allgemeinen Gefahren" durch psychisch kranke oder geistig beeinträchtigte Personen gedeckt.
Der Verfassungsdienst hält zwar fest, dass "aus kompetenzrechtlicher Sicht nichts dagegen" spreche, eine entsprechende Regelung zu schaffen. Es erscheine aber "auf den ersten Blick systematisch unpassend, ins HeimAufG auch Regelungen zur Abwehr der Gefahr einer weiteren Begehung von Straftaten durch Unmündige aufzunehmen".
Deutliche Worte findet Verfassungsjurist Heinz Mayer. "Eine solche ausdrückliche Regelung gibt es aber nicht", sagte er gegenüber der APA. Für ihn "zeigt das Gutachten einen Verfassungsbruch". Mayer geht noch weiter: "Derzeit ist eine solche Freiheitsbeschränkung, wie sie gehandhabt wird, ohne Grundlage und daher verfassungswidrig."
Das könnte auch finanzielle Folgen haben. "Bei einer verfassungswidrigen Freiheitsberaubung können Betroffene finanzielle Entschädigungsansprüche per Amtshaftungsklage vor einem Zivilgericht einklagen." Laut Mayer wäre außerdem eine Verfassungsbeschwerde möglich. Der Rechtsweg könnte dabei bis zum Verfassungsgerichtshof führen.
Die für die Wiener Kinder- und Jugendhilfe zuständige MA 11 sieht die Situation anders. Eine Sprecherin erklärte gegenüber der APA, die gesetzliche Grundlage sei mit dem Justizministerium "besprochen und erörtert" worden. "Dabei wurde das geltende Heimaufenthaltsgesetz als geeignete Rechtsgrundlage beurteilt." Das Gutachten enthalte aus Sicht der MA 11 zudem "keine überraschenden Rechtsansichten". Juristische Gutachten des Bundeskanzleramtes verfolge man aber "mit großem Interesse".
Auch im Justizministerium wird an der rechtlichen Grundlage gearbeitet. Ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) verwies auf die finalen Arbeiten an einem Gesetzesentwurf. "Ob der/die Unmündige bereits straffällig geworden ist und ob die Freiheitsbeschränkung (auch) der Prävention weiterer Straftaten dient, soll nach dem neuen Gesetz keine Rolle spielen", erklärte das Ministerium.
Für die Wiener Grünen ist das Gutachten hingegen neuer Anlass für massive Kritik. Familiensprecherin Ursula Berner fordert Konsequenzen: "Es ist schockierend, dass es auch nach einem Jahr weiterhin keine Klarheit darüber gibt, auf welcher rechtlichen Grundlage Kindern in der sogenannten 'Auszeit-WG' ihre Freiheit entzogen wird."
Die zuständige Stadträtin Bettina Emmerling (Neos) habe sich nach Ansicht der Grünen über schwerwiegende Bedenken hinweggesetzt. "Für die Kinder, die in der WG angehalten werden, ist das ein nicht haltbarer, unsicherer Rechtszustand auf Kosten ihrer Freiheit", so Berner.
Nicht nur die rechtliche Grundlage steht in der Kritik. Zuletzt hatte die MA 11 das im Mai eingereichte Originalkonzept des Trägers "neue wege" offengelegt. Kritik daran kam unter anderem vom forensischen Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier und vom Österreichischen Berufsverband der Sozialen Arbeit. Auch die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie hatte sich kritisch geäußert.