Große Modeunternehmen in der EU dürfen nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe seit 19. Juli nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen vernichten.
Für mittlere Unternehmen soll die Regel ab 2030 gelten. Bisher war die Entsorgung oft günstiger, als Produkte zu lagern oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gibt es etwa für gefährliche, beschädigte oder verschmutzte Waren. Auch Produkte, die sozialen Einrichtungen als Spende angeboten, aber nicht angenommen wurden, dürfen weiterhin entsorgt werden. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung.
Die neue Vorschrift soll Unternehmen dazu bringen, ihre Bestände effizienter zu verwalten und Alternativen wie Weiterverkauf oder Spenden zu prüfen, meldet utopia.de. Kritiker aus der Textilbranche warnen jedoch vor zusätzlicher Bürokratie und bezweifeln die Wirksamkeit gegen Fast Fashion.
Der Handelsverband sieht mögliche Vorteile für Konsumenten: Das Angebot an reduzierter Ware könnte steigen, etwa über Outlets oder Second-Hand-Kanäle. Laut einer Umfrage befürworten rund 85 Prozent der Österreicher das neue Verbot.
Die Umweltauswirkungen der bisherigen Praxis sind enorm: Laut EU-Kommission werden jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr.
Umweltorganisationen wie Greenpeace und WWF begrüßen das Verbot grundsätzlich, sehen aber Verbesserungspotenzial.
Unternehmen könnten die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Das eigentliche Problem - Fast Fashion - bleibe vom Gesetz unberührt.