Ab sofort gilt in der gesamten Europäischen Union ein weitreichendes Verbot gegen die Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe. Große Unternehmen dürfen neue, unverkaufte Bekleidung, Modeaccessoires und Schuhe grundsätzlich weder verbrennen noch auf der Deponie entsorgen. Die neue Regelung soll die enorme Verschwendung in der Textilbranche eindämmen und Ressourcen schonen.
Nach Angaben der EU werden jedes Jahr zwischen 4 und 9 Prozent aller unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt getragen werden. Dadurch entstehen rund 5,6 Millionen Tonnen CO2 – fast so viel wie die gesamten Netto-Emissionen Schwedens im Jahr 2021.
Statt überschüssige Ware zu vernichten, sollen Unternehmen ihre Lagerbestände besser planen und Alternativen wie Preisnachlässe, Wiederverkauf, Spenden, Reparatur oder Wiederaufbereitung nutzen. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen vorgesehen – etwa wenn Produkte aus Sicherheits- oder Hygienegründen nicht weitergegeben werden können, gefälscht oder irreparabel beschädigt sind. Die Einhaltung der Ausnahmen müssen Firmen nachweisen.
Die neue Regelung gilt zunächst für große Unternehmen. Mittelgroße Betriebe werden ab Juli 2030 einbezogen. Zusätzlich müssen große Unternehmen künftig offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen. Dafür gibt es ab Februar 2027 ein einheitliches EU-Meldeformat.
Greenpeace begrüßt das EU-weite Vernichtungsverbot grundsätzlich als "historischen Meilenstein" gegen Wegwerf-Mode. Gleichzeitig warnt die Umweltschutzorganisation, dass das Verbot in Österreich derzeit kaum Wirkung entfalten könnte. Der Grund: Zwar gilt die EU-Regel unmittelbar, ein nationales Begleitgesetz mit den vorgesehenen Strafbestimmungen wurde laut Greenpeace bisher jedoch nicht beschlossen.
Die NGO kündigte deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission an und fordert Umweltminister Norbert Totschnig auf, die fehlenden gesetzlichen Regelungen rasch nachzuliefern.