EU kämpft für Nachhaltigkeit

Textilmüll – Vernichtung unverkaufter Kleidung verboten

Große Modefirmen dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr einfach zerstören. Das neue EU-Verbot greift ab dem 19. Juli.
Bernd Watzka
10.02.2026, 11:01
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Unverkaufte Mode einfach vernichten - damit ist in der EU bald Schluss. Große Unternehmen dürfen Kleidung und Schuhe ab dem 19. Juli nur noch unter streng geregelten Bedingungen entsorgen, wie die EU-Kommission bekanntgab.

Wenige Ausnahmen erlaubt

Für mittelgroße Unternehmen gilt die neue Regelung ab dem Jahr 2030. Ausnahmen sind nur in bestimmten Fällen erlaubt, etwa wenn Waren beschädigt oder nicht mehr verwendbar sind. Zusätzlich müssen mittelgroße Firmen ab 2030 offenlegen, welche nicht verkauften Konsumgüter sie entsorgen. Große Unternehmen sind zu dieser Transparenz bereits verpflichtet.

Lagerbestände besser planen

Brüssel will mit den neuen Vorgaben Druck auf die Unternehmen ausüben. Firmen sollen ihre Lagerbestände besser planen, Rücksendungen effizienter handhaben und Alternativen zur Vernichtung prüfen. Dazu zählen etwa Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung.

Ziel ist Abfall-Reduktion

Ziel der neuen Maßnahme aus Brüssel ist es, Abfälle zu reduzieren und Umweltschäden zu verringern. Außerdem sollen mit dem "Vernichtungsverbot" von unverkaufter Mode künftig faire Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Geschäftsmodelle geschaffen werden, heißt es seitens der EU-Kommission.

Bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört

Hintergrund ist ein massives Problem: Nach Schätzungen der EU werden jedes Jahr vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien in Europa zerstört - noch bevor sie jemals getragen wurden. Fakt ist: Was bisher im Verborgenen passierte, soll nun ein Ende haben. Mode soll getragen werden, nicht im Müll landen.

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