Betrifft Hunderttausende!

Nespresso & Co: EU mit neuen Regeln für  unseren Kaffee

Seit 12. August gelten Kaffeekapseln in der EU offiziell als Verpackungen. Für die Entsorgung bedeutet das aber nicht automatisch Gelbe Tonne.
Österreich Heute
16.08.2026, 17:49
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Es trifft Hunderttausende Haushalte! Wer seinen Kaffee mit Kapseln zubereitet, muss sich auf neue Regeln einstellen. Seit 12. August 2026 werden Kaffeekapseln in der Europäischen Union rechtlich als Verpackungen eingestuft.

Die Änderung ist Teil der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Bisher war nicht eindeutig geregelt, ob Einwegkaffeekapseln als Teil des Produkts oder als Verpackung gelten. Diese Frage ist nun geklärt – und hat Folgen.

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Die neue Einstufung soll eine einheitliche Grundlage für Sammlung, Trennung und Recycling schaffen. Sie kann außerdem Auswirkungen auf die Organisation der Abfallwirtschaft und die Verantwortung der Hersteller haben.

Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gelten die Bestimmungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie müssen nicht erst in nationales Recht übernommen werden.

Darf die Kaffeekapsel jetzt in die Gelbe Tonne?

Für Konsumenten wichtig: Die Einstufung als Verpackung bedeutet nicht automatisch, dass gebrauchte Kaffeekapseln ab sofort in die Gelbe Tonne gehören, das berichteten etwa die Oberösterreichischen Nachrichten.

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Wie die Kapseln gesammelt und entsorgt werden, richtet sich weiterhin nach den Vorgaben der einzelnen Mitgliedstaaten sowie der zuständigen Gemeinden und Entsorgungsunternehmen. In vielen Regionen gibt es bereits eigene Sammelsysteme oder Rückgabestellen für gebrauchte Kaffeekapseln.

Darf die Kaffeekapsel jetzt in die Gelbe Tonne?

Auch mit der neuen Einstufung bleibt die Wiederverwertung von Kaffeekapseln technisch anspruchsvoll. Aluminium oder Kunststoff müssen zunächst von den Kaffeeresten getrennt werden.

Die Materialien der Kapseln können anschließend recycelt werden, der Kaffeesatz lässt sich kompostieren. Vielfach wird deshalb empfohlen, gebrauchte Kapseln vor der Entsorgung zu entleeren und sie anschließend nach den jeweils regional geltenden Vorgaben zu entsorgen.

Weitere EU-Regeln folgen 2030

Die Verordnung bringt in den kommenden Jahren noch weitere Änderungen. Ab Jänner 2030 sollen weitere Bestimmungen in Kraft treten. Dazu zählt das schrittweise Verbot kleiner Einwegportionen, etwa für Ketchup und Zucker sowie von kleinen Verpackungen für Hotelkosmetik.

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