Mehr als fünf Jahre ist der folgenschwere Unfall her, bei dem ein Mann so schwer verletzt wurde, dass er nun zu 100 Prozent Dauerinvalide ist: Das Unglück passierte am 1. Mai 2020. Der Mann fuhr als Beifahrer mit, war aber nicht angegurtet.
Der Lenker fuhr auf einem schmalen und noch dazu sehr steilen, privaten Holzbringungs-Weg. Dieser ist von einer öffentlichen Straße aus zugänglich, kann aber nur von speziellen Fahrzeugen befahren werden.
Das schwer verletzte Unfallopfer hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Da der Mann aber nicht angeschnallt war, weigerte sich diese, zu zahlen. Er beauftragte daher seine Erwachsenenvertreterin damit, über einen Rechtsanwalt in Feldkirch (Vbg.) Klage gegen die Versicherung einzureichen und forderte 300.000 Euro, berichtet die "Presse".
Die Versicherung berief sich darauf, dass im Vertrag steht, dass man einen Sicherheitsgurt anzulegen hat – auch, wenn man auf nicht öffentlichen Straßen unterwegs ist. Hält sich der Versicherungsnehmer nicht daran, ist eine völlige Leistungsfreiheit vorgesehen.
Der Mann wiederum führte ins Treffen, dass er auch angeschnallt die gleichen Verletzungen erlitten hätte. Das Handelsgericht und das Oberlandesgericht Wien folgten dieser Argumentation nicht – sie wiesen die Klage ab. Das Opfer habe nicht beweisen können, dass die Verletzungen auch mit Gurt passiert wären, so die "Presse".
Die Causa ging an den Obersten Gerichtshof (OGH) – und dieser gab dem Kläger recht. Denn die "Gurtklausel" im Vertrag widerspreche dem gültigen Gesetz. Der Verletzte erhält somit die 300.000 Euro plus 4 % Zinsen ab dem 2. Dezember 2020. Die Versicherung muss zudem die Verfahrenskosten in Höhe von rund 18.600 Euro übernehmen.