Für die ungewöhnliche Verhandlung am Wiener Landesgericht waren am Montagmorgen extra zwei Gebärden-Dolmetscherinnen bestellt, die dem seit Geburt gehörlosen Angeklagten alle Vorgänge im Gerichtsaal visuell verständlich machten. Der junge Mann musste sich nach einem dramatischen Polizeieinsatz am 15. Juni wegen dreifachen Mordversuchs verantworten – wir berichteten.
Ansprechstellen für Betroffene
Telefonseelsorge Österreich: 142
Kriseninterventionszentrum Wien: 01/40 69 595
Rat auf Draht: 147
Weisser Ring - Verbrechensopferhilfe: 0800 / 112 112
Selbst die Staatsanwaltschaft sprach davon, dass der 29-jährige Wiener "nicht der klassische Mörder" sei und sicherlich nicht in böser Absicht gehandelt habe. Dennoch droht dem serbischen Staatsbürger lebenslange Haft und eine Einweisung. Denn der als Betroffene bezeichnete Angeklagte soll trotz achtfachem (!) Taser-Einsatz in seiner schwerwiegenden Psychose WEGA-Beamten mit einem rosafarbenen Gemüsemesser gedroht haben.
"Die Anklage fußt auf einem einzigen Schritt, den er während des einminütigen Einsatzes auf die Polizisten zugegangen sein soll", so ein Anwalt Alexander Prenner in einem flammenden Plädoyer, bei dem die Simultanübersetzerin kaum nachkam.
Der Jurist, der gemeinsam mit seinem Kanzlei-Partner Noah McElheney verteidigte, bezeichnete es als "ein Wunder", dass der Mandant nach überlebtem Bauchschuss, Not-OP und Koma überhaupt hier sitzen könne. "Noch im Innenhof musste ihm der Notarzt den Brustkorb öffnen und die Aorta abklemmen, sonst hätte er das alles nicht überlebt", betonte der Verteidiger die Dramatik der Situation. Er habe vielleicht gedroht und Widerstand geleistet, "aber sicher keinen dreifachen Mordversuch begangen".
Die Polizisten sahen das im Zeugenstand anders, erinnerten sich an einen extrem bedrohlichen Einsatz, bei dem sich der junge Mann sogar noch gegen Erste-Hilfe-Maßnahmen wild fuchtelnd gewehrt habe. Auch der Gutachter schätzte den jungen Mann – der sich vor Gericht nicht äußern wollte – als gefährlich ein. Der Prozess ist auf zwei Tage anberaumt, es gilt die Unschuldsvermutung.