Dreifacher Mordversuch!

WEGA feuert auf gehörlosen Wiener, ER muss vor Gericht

Ein 29-Jähriger ging in Wien mit einem Messer auf WEGA-Beamte los. Erst Schüsse konnten den Mann stoppen. Nun droht ihm die Einweisung.
Christian Tomsits
12.04.2026, 19:47
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Im vergangenen Sommer hatte ein Wiener Alarm geschlagen, weil sein gehörloser Sohn (29) eine Psychose entwickelt hatte. Beim dramatischen Polizeieinsatz am 15. Juni wurde der junge Mann von einem WEGA-Beamten in den Bauch geschossen – alle Warnungen blieben zuvor ungehört.

Ansprechstellen für Betroffene

Telefonseelsorge Österreich: 142

Kriseninterventionszentrum Wien: 01/40 69 595

Rat auf Draht: 147

Weisser Ring - Verbrechensopferhilfe: 0800 / 112 112

Bereits am Boden liegend, bekam der Blutende noch einen Taser-Stoß versetzt, er überlebte nach einer Notoperation und tagelangem Koma nur knapp. Der hörbehinderte Elektrotechniker hatte sich in einer Psychose in der elterlichen Wohnung in der Wiener Leopoldstadt eingesperrt und seinem Vater erklärt, er sei "jetzt der Chef und Gott" und würde "davonfliegen".

Schließlich verschanzte sich der 29-Jährige in der Küche. Um 14.50 Uhr mussten Spezialkräfte anrücken, brachen die Türen auf. Obwohl ihnen bereits bekannt gewesen sein musste, dass sie es mit einem Gehörlosen zu tun haben, warfen die Beamten eine Blendgranate, wollten ihn mit einem sogenannten "Doppelknall" irritieren – das schlug fehl. "Er hielt sich das Messer an die Brust und reagierte nicht auf die Ansprache", so ein Polizist laut Anklage.

"Wollte sie nur vertreiben"

Der gebürtige Serbe habe den Beamten mit dem Messer sogar gedeutet, näherzukommen. Statt aufzugeben, sei er der erhobenen 8,5-Zentimeter-Klinge bedrohlich ein paar Schritte auf die Beamten zugegangen – dann fielen zwei Schüsse, eine Kugel traf beinahe tödlich.

Am Montag muss sich der 29-Jährige wegen dreifachem Mordversuch am Wiener Landl vor Geschworenen verantworten. "Er wollte die Polizisten nur vertreiben, niemals töten", argumentiert sein Anwalt Alexander Prenner, der gemeinsam mit Kanzlei-Kollege Noah McElheney verteidigt.

Für eine Mordanklage und die Einweisung gäbe es "überhaupt keine Anhaltspunkte“, kritisiert das Juristen-Duo auch den von der Staatsanwaltschaft eingebrachten Antrag auf Unterbringung hart. Der als gefährlich eingestufte  Betroffene brauche zwar psychiatrische Betreuung, die Anlasstat könne aber nie als Mordversuch gewertet werden. Die Entscheidung müssen nun Geschworene treffen. Die Unschuldsvermutung gilt.

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