Vor dem Oberlandesgericht

Niederlage! Bohrn Mena scheitert mit "Like"-Klage

Juristische Schlappe für Sebastian Bohrn Mena: Das Oberlandesgericht Wien wies eine Klage wegen eines "Likes" zu einem beleidigenden Posting ab.
Wien Heute
19.06.2026, 14:42
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Der Publizist Sebastian Bohrn Mena (41), der gegen "Hasspostings" und deren Verbreitung vorgeht, hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien eine empfindliche Niederlage erlitten.

Wie "Kurier" und "Falter" berichten, hob das Gericht eine erstinstanzliche Verurteilung vollständig auf und stellte klar: Ein bloßes "Like" unter einem beleidigenden Kommentar reicht in der Regel nicht aus, um den Tatbestand einer strafbaren Beleidigung zu erfüllen.

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"Like" unterstützt nicht automatisch vollen Inhalt

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Facebook-Posting des Wiener FPÖ-Politikers Maximilian Krauss. Unter dem Beitrag bezeichnete ein Nutzer Bohrn Mena unter anderem als "Lamahirten" und schrieb, er und seine Frau würden stets "den selben Scheißdreck" reden.

Eine Frau versah diesen Kommentar mit einem "Gefällt mir". Bohrn Mena sah darin eine strafrechtlich relevante Beleidigung und zog vor Gericht. Das OLG Wien folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Laut Urteil könne aus einem einzelnen Like nicht automatisch geschlossen werden, dass jemand sämtliche Inhalte eines Beitrags vollinhaltlich unterstütze.

Entscheidung könnte andere Verfahren beeinflussen

Wie der "Kurier" aus der Entscheidung zitiert, habe ein Like im Regelfall lediglich einen "diffusen Charakter" und stelle oft nur eine allgemeine Sympathiebekundung oder Zustimmung zu Teilaspekten dar.

Der Medienanwalt der Wiener FPÖ, Christoph Völk, spricht laut "Kurier" von einer möglichen "Judikaturwende". Die Entscheidung könnte künftig Einfluss auf zahlreiche ähnliche Verfahren im Sprengel des OLG Wien haben. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass das Teilen beleidigender Inhalte weiterhin anders zu beurteilen sei als ein bloßes Like.

Auch OGH entschied zugunsten Beklagter

Bereits Anfang Juni hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem von Bohrn Mena zivilrechtlich angestrengten Verfahren ebenfalls zugunsten einer Beklagten entschieden. Wie der "Falter" berichtete, hielt der OGH fest, dass ein Like nicht automatisch als Zustimmung zum gesamten Inhalt einer fremden Aussage gewertet werden könne. Ob eine Ehrenbeleidigung vorliegt, müsse stets im konkreten Kontext beurteilt werden.

Im damaligen Fall könne das Like zwar als Ausdruck einer gewissen Antipathie gegenüber Bohrn Mena verstanden werden, stelle aber keine beleidigende Ehrverletzung dar. Die Debatte beschäftigt inzwischen auch die Politik. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte zuletzt Änderungen im Strafrecht an. Ziel sei es, missbräuchliche Verfahren im Bereich "Hass im Netz" einzudämmen.

Klagsflut wegen "Likes" auf Social Media

Hintergrund sind zahlreiche Klagen wegen Social-Media-Beiträgen, bei denen Betroffene oft aus Angst vor hohen Prozesskosten Vergleiche abschließen – meist in vierstelliger Höhe. Mit den jüngsten Entscheidungen von OLG und OGH dürfte dieser Praxis nun zumindest teilweise ein Riegel vorgeschoben werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 19.06.2026, 15:14, 19.06.2026, 14:42
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