Kostenfalle bei Postings

Hass-Kommentare im Netz: Ministerin kündigt Reform an

Justizministerin Sporrer plant neue Regeln für Hass-Kommentare im Netz. Betreiber sollen fremde Postings zuerst löschen können, bevor Kosten drohen.
Newsdesk Heute
05.06.2026, 15:40
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Nach mehreren Aufreger-Fällen rund um Hass-Kommentare im Netz kündigt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) neue Regeln an. Wer ein Posting betreibt, soll künftig nicht mehr automatisch für beleidigende Kommentare Dritter unter dem eigenen Beitrag zahlen müssen.

Konkret sollen Seitenbetreiber nach Sporrers Vorschlag zunächst aufgefordert werden, den betreffenden Kommentar zu löschen. In dieser Frist sollen keine Kostenfolgen entstehen können, erklärte die Justizministerin am Freitag gegenüber dem ORF. Ein Gesetzesentwurf werde derzeit finalisiert und soll den Koalitionspartnern "ehestmöglich" zur Abstimmung übermittelt werden.

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Medienrecht-Reform gefordert

Zuvor hatten die Neos eine Änderung im Medienrecht gefordert. Derzeit können Personen belangt werden, wenn andere unter ihren Beiträgen beleidigende Kommentare schreiben – sogar dann, wenn sie diese gar nicht gesehen haben. Laut Neos können die Kosten pro Kommentar rasch 2.000 Euro erreichen.

"Das Ziel ist, Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie tatsächlich liegt", sagte Neos-Justizsprecherin Sophie Wotschke zur APA. Besonders betroffen seien Medien, Journalisten, öffentliche Personen, aber auch Privatpersonen. Viele würden deshalb ihre Kommentarfunktionen sperren, was den demokratischen Diskurs einschränke.

"Hass im Netz muss konsequent verfolgt werden. Wer andere beleidigt, bedroht oder verleumdet, muss bestraft werden", betonte Wotschke. "Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, geht völlig an diesem Ziel vorbei."

"Notice-and-Takedown-Prinzip"

Die aktuelle Rechtslage sei "sachlich nicht rechtfertigbar", so Wotschke. Die Neos schlagen unter anderem ein "Notice-and-Takedown-Prinzip" vor. User wären damit nicht automatisch haftbar, müssten rechtswidrige Kommentare aber nach Aufforderung entfernen.

"Es soll nicht derjenige in teure Verfahren gezogen werden, der einen Hass-Kommentar unter seinem Posting nicht in der Sekunde sieht und löscht", sagte Wotschke. "Sondern derjenige, der die Hass-Kommentare schreibt oder trotz Kenntnis und Aufforderung Hass-Kommentare bewusst stehen lässt."

{title && {title} } red, {title && {title} } 05.06.2026, 15:40
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