Es betrifft viele Tausend Teenager: Seit Dienstag, 1. Oktober, ist "Snus" – das ist der beliebte Nikotinbeutel, den man sich hinter die Lippe steckt – verboten für Unter-18-Jährige. Diese Regel gilt in der Steiermark. Das steht im Gesetz:
Verschärftes Jugendschutzgesetz in der Steiermark
Unter 18-Jährigen ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können, verboten. Darunter fallen zum Beispiel (tabakfreie) Nikotinbeutel.
Diese Nikotinbeutel sind ein großes Problem. Sie wirken aufputschend, es gibt sie in diversen Geschmacksrichtungen und sie erwecken oftmals den Eindruck des gefahrlosen Tabakkonsums. Besonders junge Menschen sind davon angezogen. Und: Viele steigen später auf Zigaretten oder ähnliche Produkte um.
Die Steiermark verschärft das Jugendschutzgesetz als letztes Bundesland.
Für Aufruhr unter Nikotin-Fans sorgen derzeit auch neue EU-Pläne. So soll das Rauchen auch im Freien stark eingeschränkt werden. Künftig soll ein Rauchverbot auch hier gelten: in Gastgärten von Lokalen, an Bus- und Bim-Stationen, auf Liegewiesen von Freibädern, vor öffentlichen Gebäuden (inklusive Terrassen und sonstigen Freiflächen), Spielplätzen, Freizeitparks…
Ziel der EU: Bis 2025 soll der Nikotinkonsum in der EU um 30 % sinken. Bis 2040 soll eine "rauchfreie Generation" in Europa heranwachsen.
Grund sind 700.000 Todesfälle in Europa aufgrund von Folgen des Rauchens oder Passivrauchens.