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Nur 1,30 Meter Gehsteig, aber MA 67 straft rigoros
Ein Mann wütete über eine Parkstrafe in Wien-Meidling. Nun meldete sich die MA 67 zu Wort – und zieht rigoros ihre 1,50 Meter-Regel durch.
Im 12. Wiener Bezirk kam es letzte Woche zu einer wahrlichen Strafen-Flut – "Heute" berichtete. Nun droht Tausenden Pkw-Lenkern selbiges Schicksal – zumindest, wenn es nach der Magistratsabteilung 67 geht. Im "Heute"-Talk gibt die Parküberwachungsstelle zu verstehen: "Gesetze müssen eingehalten werden!" Viele Fahrzeug-Lenker scheinen jedoch vom 1,50-Meter-Gesetz noch nie gehört zu haben.
Selbes Vergehen noch vor zwei Monaten straffrei
Am Freitag erhielt "Heute"-Leser Zvonko eine Parkstrafe, die ihn so richtig zornig machte. Er parkte seinen Wagen auf einem Quer-Parkplatz im 12. Wiener Bezirk und stellte sein Auto genau vor der Sperrlinie ab – trotzdem kam es zur Organstrafverfügung. In einem Wut-Video zeigt Zvonko die Szenen aus der Siebertgasse.
Auf Anfrage von "Heute" meldete sich jetzt die Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung zu Wort. Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung Anfang Oktober gelten für das Hineinragen in Gehsteige oder Fahrradanlagen andere Maßstäbe als noch im Sommer. Im September kam Leser Marko in Wien-Ottakring wegen desselben Vergehens noch ohne Geldbuße davon – seine Organstrafverfügung wurde zurückgezogen.
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Ausnahme "Ladetätigkeit" – Pkw-Fahrer müssen blechen
Es gilt die Regel, dass beim Parkmanöver unbedingt eineinhalb Meter Gehfläche frei bleiben müssen – bei einem Fuß- oder Radweg ist ein Hineinragen des Fahrzeugs auf gar keinen Fall erlaubt. Doch nicht für alle scheint die 1,50-Gehsteig-Regel zu gelten: "Ausnahmen gibt es nur für Ladetätigkeiten, allerdings auch nur für maximal zehn Minuten und bei einem geringfügigen Hineinragen in den Geh- oder Radweg", so ein Magistrats-Sprecher gegenüber "Heute".
Parksheriffs greifen knallhart durch
Diese Maßnahmen werden nun auch schärfer kontrolliert: "Die Parkraumüberwachungsorgane sind dazu angehalten, mit Augenmaß und Hausverstand vorzugehen. Klar ist aber, dass die Gesetze eingehalten werden müssen." Um Sachverhalte und Zweifel im Einzelnen aufklären zu können, empfiehlt der MA 67-Pressesprecher, sich mit dem Kundenservice der Magistratsabteilung 67 unter der Telefonnummer 01/4000 6700 in Kontakt zu setzen.