"Zubrot" brachte U-Haft

Nur 700 Euro Pension, da dealte Wiener mit Drogen

Das Leben ist teuer, die Pension gering: Einem 69-Jährigen wird vorgeworfen, einer Frau (31) über zwei Jahre ein halbes Kilo Heroin verkauft zu haben.
Hannah  Maier
07.11.2025, 05:30
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Er wollte sich angeblich nur ein bisschen etwas dazuverdienen: Doch dieser Nebenverdienst könnte einen 69-Jährigen nun teuer zu stehen kommen: Der Pensionist stand am Donnerstag vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien, weil er laut Anklage über zwei Jahre hinweg Heroin verkauft haben soll – in einer Menge von 424 Gramm.

Drogenverkauf als Nebenverdienst

Zwischen September 2023 und September 2025 soll der Angeklagte eine 31-Jährige regelmäßig mit Stoff beliefert haben – wöchentlich, so die Staatsanwaltschaft. Der Gesamtwert des Suchtmittels: 16.960 Euro. Damit erfüllt der Pensionist laut Anklage den Tatbestand des Suchtgifthandels.

Vor Gericht zeigt sich der Mann teils geständig. "Ja, ich habe verkauft, aber sicher keine 400 Gramm", sagt er. Er sei selbst abhängig geworden, habe zweimal pro Woche konsumiert – "aber nur ganz wenig". Mit dem Verkauf wollte er seine kleine Pension von 700 Euro aufbessern.

Zeugin belastet ihn schwer

Ganz anders die Darstellung der Kundin, die er mit Drogen beliefert haben soll. Die 31-Jährige war als Zeugin geladen. Sie gab bei der Polizei an, der Angeklagte sei ihr Hauptlieferant gewesen. Etwa 30 Mal habe sie bei ihm Heroin gekauft, meist ein Gramm um rund 40 Euro.

Verhandlung vertagt – U-Haft bleibt

Der Angeklagte widerspricht: "Das ist eine Lüge." Er habe sie nur dreimal gesehen – und ihr jedes Mal ca. fünf Gramm verkauft. Profi-Strafverteidiger Roland Friis sagt: "Mein Mandant bekennt sich teilschuldig. Aber die ihm vorgeworfene Menge ist deutlich zu hoch. Wir werden auf eine Herabsetzung des Strafmaßes plädieren."

Da eine Polizeibeamtin verhindert war, die die Zeugin vernommen hatte, wurde die Verhandlung vertagt. Der Antrag des Verteidigers auf Entlassung aus der Untersuchungshaft wurde abgelehnt. Die Unschuldsvermutung gilt.

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