Ein verurteilter Drogendealer wollte sein Urteil vom Landesgericht Graz mit einer Nichtigkeitsbeschwerde kippen. Doch statt stichhaltiger Argumente lieferte seine Rechtsvertretung dem Obersten Gerichtshof (OGH) ein juristisches Kuriosum – erstellt von künstlicher Intelligenz.
Schon beim ersten Blick fiel auf: Die Beschwerde war mit "zahlreichen Fehlzitaten" gespickt.
Zudem wurden Dinge angeführt, die im Akt gar nicht dokumentiert wurden. "Angeblich nicht erörterte (…) Verfahrensergebnisse zu 'Medikamenteneinfluss und psychischer Überforderung' des Beschwerdeführers anlässlich seiner (ursprünglich teils geständigen) Verantwortung vor der Kriminalpolizei (…) finden sich an der von der Mängelrüge bezeichneten Fundstelle im Akt nicht", so der OGH.
Besonders brisant: Die KI erfand sogar Höchstgerichtsentscheidungen, auf die sich der Anwalt des Verurteilten berief. "Das durch sogenannte 'künstliche Intelligenz' erstellte Vorbringen genügt dem Erfordernis, Nichtigkeitsgründe deutlich und bestimmt zu bezeichnen, also einen Nichtigkeit begründenden Sachverhalt auf einem dem Obersten Gerichtshof als Höchstgericht angemessenen Argumentationsniveau (…) anzuführen (…), nicht ansatzweise und entzieht sich daher einer inhaltlichen Erwiderung", schmetterte der OGH die Eingabe ab.