Iranische Morgengabe

Islam-Recht gilt in Wien – Frau will 1.000 Goldmünzen

Ein Iraner verpflichtete sich vor der Heirat in Teheran, seiner Zukünftigen 1.000 Goldmünzen zu schenken. Die Frau klagt jetzt in Wien.
Wien Heute
03.11.2025, 11:04
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Eine Liebeserklärung in Gold – und ein jahrelanger Rechtsstreit: Ein Wiener Paar mit iranischen Wurzeln stritt sich bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH), weil der Ehemann seiner Frau einst 1.000 Goldmünzen versprach. Jetzt ist klar: Ganz so wörtlich gilt das nicht.

Was als romantisches Eheversprechen in Teheran begann, endete Jahrzehnte später in einem österreichischen Gerichtssaal: Der Bräutigam hatte 1993 feierlich zugesagt, seiner Zukünftigen tausend Goldmünzen zu schenken – "auf Verlangen der Ehefrau", wie die "Presse" berichtet.

Versprechen war nur symbolisch

Doch nach der Scheidung 2022 (im Iran) wollte er davon nichts mehr wissen. Das Versprechen sei nur symbolisch gemeint gewesen, erklärte er. Eine Tradition, um sein Ansehen in der Gesellschaft zu erhöhen. Die konkret genannte Zahl entspreche aber nie den realen finanziellen Möglichkeiten.

Das Paar – beide iranisch-österreichische Doppelstaatsbürger – lebt in Wien. Der Mann ließ sich im Iran scheiden, ohne dass die Frau davon wusste. Laut iranischem Urteil muss er alle zwei Monate eine Goldmünze zahlen. Bereits rechtskräftig wurde er zur Zahlung von 20 Goldmünzen verurteilt.

Bezirksgericht sprach Frau Münzen zu

Doch die Frau akzeptierte das nicht: Sie wollte auch die anderen 980 Münzen und klagte am Bezirksgericht in Hernals – mit Erfolg. Das iranische Scheidungsurteil werde zwar in Österreich nicht anerkannt, die im Iran versprochene Morgengabe aber schon.

Das Bezirksgericht sprach der Frau daher die fehlenden 980 Münzen zu. Nach iranischem Recht spiele die Leistungsfähigkeit des Mannes erst bei der zwangsweisen Eintreibung eine Rolle.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte diese Ansicht. Zum Zeitpunkt, als die Morgengabe versprochen wurde, sei es zumindest möglich erschienen, dass der Mann die tausend Münzen auch einmal leisten könne, so die "Presse".

Iranisches Recht gilt grundsätzlich

Der Mann hielt dagegen: Das sei sittenwidrig und widerspreche den Grundwerten des österreichischen Rechts. Der Fall landete schließlich beim Obersten Gerichtshof (OGH). Der entschied: Iranisches Recht gilt grundsätzlich auch hierzulande – solange es nicht dem österreichischen Rechtsverständnis widerspricht.

Aber: Für die ersten 110 Goldmünzen muss der Mann beweisen, dass er nicht zahlen kann. Für die restlichen 890 liegt die Beweislast bei der Frau – sie muss belegen, dass ihr Ex-Mann leistungsfähig ist. Nun muss das Bezirksgericht Hernals genauer prüfen, wie im Iran die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mannes festgestellt wird – auch im Hinblick auf künftige Einkommen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 03.11.2025, 11:07, 03.11.2025, 11:04
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