Steuerausgleich startet

Nur wenige Klicks bringen dir jetzt Hunderte Euro

Mit März beginnt die Hochsaison für die Arbeitnehmerveranlagung - heuer mit neuer 2FA und gratis Vertretung in FinanzOnline.
Michael Rauhofer-Redl
01.03.2026, 22:52
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Mit Ende Februar mussten Arbeitgeber den Jahreslohn für 2025 melden. Jetzt bist Du dran: Seit Anfang März läuft wieder die heiße Phase für die Arbeitnehmerveranlagung. Rund 1,2 Millionen Steuerausgleiche wurden in den vergangenen Jahren allein im März erledigt.

Mehr als 80 Prozent der Anträge werden digital über FinanzOnline eingebracht. Die Monate März und April gelten traditionell als stärkste Zeit für den Steuerausgleich, so Finanzminister Markus Marterbauer. Wer sich Geld vom Staat zurückholen will, sollte also nicht zu lange warten.

Zugang nur noch mit 2FA

Seit 1. Oktober 2025 ist der Einstieg in FinanzOnline noch besser abgesichert. 1.778.795 Nutzer haben sich seither zumindest einmal mit ID Austria eingeloggt. 868.241 Personen haben zusätzlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit einer Authenticator-App aktiviert.

Die ID Austria gilt dabei als Standard-Zugang und erfüllt automatisch die Anforderungen der 2-Faktor-Authentifizierung. Wer keine ID Austria nutzt, kann die 2FA direkt in FinanzOnline über eine Authenticator-App mit TOTP-Standard einrichten - egal ob am Smartphone, Tablet oder Laptop.

Das ist jetzt neu

Ganz neu ist seit Jänner 2026 die unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline. Damit können sich Personen von einer volljährigen Vertrauensperson vertreten lassen – kostenlos. Gedacht ist das Angebot für Menschen, die ihre Steuerangelegenheiten nicht selbst digital erledigen können oder möchten.

Knapp 12.000 Anträge sind bereits eingelangt, aktuell gibt es rund 7.300 aufrechte Vertretungen.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betont: Ziel sei es, die Services so unkompliziert und niederschwellig wie möglich zu gestalten. Die Zahlen würden zeigen, dass das Angebot gut angenommen werde.

Volle Vollmacht birgt Risiko

Wichtig zu wissen: Die unentgeltliche Vertretung ist eine allgemeine Vollmacht. Das heißt, die Vertrauensperson kann alle Funktionen nutzen, die auch Dir selbst in FinanzOnline zur Verfügung stehen - inklusive geldrelevanter Bereiche. Ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis ist daher Voraussetzung.

Einschränkungen, etwa nur auf die Arbeitnehmerveranlagung, sind technisch nicht möglich. Auch postalisch kann die Vertretung nicht beantragt werden. Das unterschriebene Formular "FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online" muss von der Vertrauensperson direkt in FinanzOnline hochgeladen werden. Erst nach Genehmigung durch das Finanzamt wird die Vollmacht wirksam. Du wirst darüber per Brief informiert.

Finanzamt kann Vertretung ablehnen

Ablehnen kann das Finanzamt eine Vertretung etwa dann, wenn Voraussetzungen fehlen - zum Beispiel bei fehlender Volljährigkeit oder wenn jemand mehr als vier Personen vertreten will.

Die Vollmacht gilt ab Genehmigung durch das Finanzamt. Sie kann befristet werden oder jederzeit widerrufen werden - entweder direkt über FinanzOnline als "Sonstiges Anbringen" oder formfrei per Post an das Finanzamt Österreich.

Mit dem Tod der vertretenen Person erlischt die Vollmacht automatisch.

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