Unzählige Verbrechen

Obdachloser hielt Frau in eigener Wohnung gefangen

Die Staatsanwaltschaft Salzburg informiert über den Fall eines 45-jährigen Serben, der eine unfassbare Summe an Delikten begangen haben soll.

Newsdesk Heute
Obdachloser hielt Frau in eigener Wohnung gefangen
Der Mann wurde mit zahlreichen Straftaten in Verbindung gebracht.
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Eine fast schon unfassbar lange Liste an Verbrechen und Vergehen birgt ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg, den diese nun gegen einen Serben eingebracht hat. Allem voran steht die schwere Körperverletzung, dazu ein Rückblick:

Am 29. September 2023 wurde eine 33-jährige Fußgängerin am Treppelweg in Hallein-Rif schwer (am Kopf) verletzt. Kurios: Jemand soll mit ihr bewusst und frontal mit einem Fahrrad reingefahren und danach geflüchtet sein. Die Festnahme des 45-jährigen Verdächtigen setzte es im März, als eine am Opfer gesicherte DNA-Spur in der Datenbank eine Übereinstimmung mit Diebesgut ergab.

Frau gefangen gehalten

Der zuvor als Unterstandsloser in Hallein lebende befindet sich aktuell bereits in Untersuchungshaft. Durch die Auswertung seines Mobiltelefons konnte dieser noch mit weiteren Straftaten in Verbindung gebracht werden.

Ihm wird demnach auch zur Last gelegt, am 30. August 2023 eine Frau in deren Wohnung widerrechtlich gefangen gehalten zu haben, indem er durch Befestigen eines Zurrgurtes am außenseitigen Türknauf und am Stiegengeländer ein Öffnen der Wohnungstür unmöglich gemacht habe. Das Opfer konnte durch das Einschreiten von Polizeibeamten nach ca. 15 Minuten wieder befreit werden.

Kamera auf Klo installiert

Weiters habe er im Jahr 2023 in mehreren Angriffen, teils durch Einbruch, Lebensmittel, ein Fahrrad, einen E-Scooter, Bargeld, Zigaretten und ein Mobiltelefon gestohlen. Ab einem nicht näher bekannten Zeitpunkt und bis zum 25. Jänner 2024 hat er weiters auf einer öffentlichen Toilette im Spülkasten eine Kamera installiert und sich damit Fotos und Videos verschafft.

Letztlich wird dem Angeklagten auch der Erwerb und Besitz von unbekannten Mengen Cannabiskraut zum Eigenkonsum zur Last gelegt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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    05.05.2024: Jetzt ist es fix – die "Excalibur City" hat ausgedient. Die "Excalibur City" präsentiert sich im neuen Look und wird zur "Family City". Die Umbenennung war aber nicht ganz unumstritten.
    Philipp Enders

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 45-jähriger Serbe wird wegen einer Vielzahl von Verbrechen und Vergehen, darunter schwere Körperverletzung und Diebstahl, von der Staatsanwaltschaft Salzburg angeklagt
    • Er soll unter anderem im Jahr 2023 eine Frau in ihrer Wohnung gefangen gehalten und verschiedene Diebstähle begangen haben, sowie eine Kamera in einer öffentlichen Toilette installiert haben
    • Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
    red
    Akt.