17 Jahre lang erhielt ein Oberösterreicher Pflegegeld der Stufe 3 – doch dann kam der Schock: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stufte ihn zurück und sprach ihm nur noch Stufe 2 zu. Für den Mann hätte das ein Minus von rund 212 Euro pro Monat bedeutet.
Der heute 58-Jährige leidet seit seiner Geburt an körperlichen und geistigen Einschränkungen. Er lebt in einer betreuten Wohneinrichtung und war lange auf die Unterstützung angewiesen. Seine Schwester, die als Erwachsenenvertreterin fungiert, wandte sich an die Arbeiterkammer.
Die AK zog vor Gericht – mit Erfolg. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Pflegeaufwand deutlich höher ist als angenommen: über 180 Stunden pro Monat. Damit erfüllt der Mann sogar die Voraussetzungen für Stufe 5. Das Gericht gab der Klage recht und sprach ihm diese höhere Einstufung zu.
Zum Vergleich: Stufe 2 bringt 380,30 Euro monatlich (ab 95 Stunden Pflegebedarf) Stufe 3 liegt bei 592,60 Euro (ab 120 Stunden) Stufe 5 beträgt 1.206,90 Euro (ab 180 Stunden und außergewöhnlichem Aufwand)
Statt einer Kürzung erhält der Mann nun also mehr als doppelt so viel Pflegegeld wie zuletzt vorgesehen. Die PVA wollte dem Mann also 826,60 Euro weniger zahlen als das Gericht schließlich festlegte.
AK-Präsident Andreas Stangl sieht den Fall kritisch: Immer wieder würden Gerichte die Einschätzung der PVA nach oben korrigieren. "Da stellt sich schon die Frage, ob die Begutachtung immer die nötige Qualität hat", so Stangl. Für Betroffene sei ein Gerichtsverfahren eine zusätzliche Belastung, die oft vermeidbar wäre.
Die PVA weist die Kritik zurück und betont, dass ihre Gutachter unabhängig und neutral arbeiten. Ziel sei es, auf Basis von Befunden, Untersuchung und Gespräch ein nachvollziehbares Gutachten zu erstellen. Dafür gebe es laufende Aus- und Weiterbildungen sowie strenge Qualitätskontrollen wie das Vier-Augen-Prinzip und Peer-Reviews.
Zugleich sieht die PVA die Vorwürfe als nicht repräsentativ. In Oberösterreich liege die Ablehnungsquote bei Pflegegeld-Anträgen bei rund 10 Prozent. Interne Befragungen würden zeigen, dass die Zufriedenheit deutlich höher ist, wenn Leistungen bewilligt werden. Kritik nehme man ernst, Verbesserungen im Begutachtungsprozess würden laufend weiterentwickelt.