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ÖBB verkauft falsches Ticket, straft Pensionistin dafür

Obwohl sie zwei Tickets kaufte, wurde eine Mindestpensionistin (59) zuerst aus dem Zug geworfen und dann abgestraft. Das ist offenbar kein Einzelfall.

Marlene Postl
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Eine 59-Jährige Wienerin soll nun 105 Euro von ihrer Mindestpension zahlen.
Eine 59-Jährige Wienerin soll nun 105 Euro von ihrer Mindestpension zahlen.
privat / picturedesk.com

Die Geschichte einer Wienerin, die in einem Zug der ÖBB abgestraft wurde, sorgte am Wochenende für Ärger – der 26-Jährigen wurde von einem ÖBB-Mitarbeiter das falsche Ticket verkauft, sie musste 105 Euro Strafe zahlen. Scheinbar dürften solche Vorkommnisse bei der ÖBB kein Ausnahmefall sein. Eine Wiener Pensionistin (59) erzählt jetzt von einer ähnlichen Geschichte. 

ÖBB-Mitarbeiter verkaufte Wienerin ungültiges Ticket

Die 59-Jährige wollte eine Freundin in Angern in Niederösterreich besuchen. Weil sie mit den Ticketautomaten bei der Station Leopoldau nicht zurecht kam, bat sie einen ÖBB-Mitarbeiter um Hilfe. Der Mann wählte für sie ein Ticket aus, das ab der Grenze der Kernzone Wien in Süßenbrunn bis zu ihrem Zielort gültig sein sollte. Mit Ticket und Wiener Linien Monatskarte stieg die Pensionisten in den Zug ein – und flog mitten in der Pampa wieder hinaus.

Direkt nach der Station Süßenbrunn wurde die 59-Jährige vom Schaffner kontrolliert. Aus einem unerfindlichen Grund hatte der ÖBB-Mitarbeiter der Seniorin ein Ticket gekauft, das erst Stunden später, am Nachmittag, gültig wurde. Der Schaffner warf die Dame einfach mitten im Nirgendwo aus dem Zug. 

Wienerin soll 105 Euro Strafe von 945 Euro Mindestpension zahlen 

Die verzweifelte Wienerin kaufte sich am Bahnsteig ein neues Ticket. Wieder im Zug folgte die nächste, böse Überraschung: weil sie Pensionistin ist, dachte die 59-Jährige, sie könne ein Seniorenticket kaufen. Als sie die dafür erforderliche Senioren-Vorteilscard nicht vorweisen konnte, wurde sie vom Kontrolleur abgestraft. Dieser wollte von ihrer Geschichte nichts hören, auch eine Anfrage beim Kundenservice der ÖBB war vergebens. Lediglich eine Ratenzahlung konnte vereinbart werden, da die Frau von der Mindestpension lebt. 

ÖBB erlässt Strafe für Pensionistin

Auf "Heute"-Anfrage kam es schließlich doch noch zum Happy-End. Ein ÖBB-Sprecher berichtet gegenüber "Heute": "Im Nah- und Regionalverkehr benötigen unsere Reisenden bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket. Die Fahrgeldnachforderung wurde somit tariflich korrekt ausgestellt. Aufgrund der besonderen persönlichen Umstände sind wir jedoch in diesem Fall aus Kulanz bereit, die Fahrgeldnachforderung aufzulassen."