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ÖBB will von Wienerin Geld, obwohl sie Jahreskarte hat

Eine 31-jährige Wienerin verlor ihre Jahreskarte. Bei einer Fahrscheinkontrolle in einer S-Bahn wurde sie kontrolliert und muss nun 10 Euro bezahlen.

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Eine Wienerin wird zur Kasse gebeten. (Symbolbild)
Eine Wienerin wird zur Kasse gebeten. (Symbolbild)
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Vor rund einer Woche fiel der 31-jährigen Manuela (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) auf dem Weg zur Arbeit auf, dass sie ihre Jahreskarte für die Wiener Öffis nicht mehr finden konnte. Mit ruhigem Gewissen setzte sie ihre Fahrt jedoch fort. "Jahreskartenbesitzer sind im System ja erfasst, ich machte mir also keine weiteren Sorgen", erzählt die Angestellte im "Heute"-Talk. Wie es das Schicksal so will, hatte sie allerdings Pech und wurde sie am selben Tag in der S-Bahn kontrolliert: "Fahrscheinkontrolle!"

Als der Schwarzkappler schließlich die Wienerin um ihre Fahrkarte bat, erzählte sie ihm von dem Verlust des Jahrestickets. "Er erklärte mir, dass er keinen Zugriff auf die Daten der Wiener Linien habe und mich deshalb abstrafen müsse", ärgert sich Manuela im "Heute"-Talk. Noch am selben Tag holte sie sich also eine Jahreskarten-Bestätigung von den Wiener Linien, um diese anschließend der ÖBB nachzureichen.

Manuelas Jahreskarte wurde zwar prompt von der ÖBB anerkannt, allerdings forderte man weiterhin Geld von ihr: 10 Euro Bearbeitungsgebühr. Die 31-Jährige ist außer sich vor Wut: "Was wurde da genau bearbeitet? Schließlich war ich diejenige, die die Bestätigung nachgereicht hat." Sie hat für die Zahlungsaufforderung überhaupt kein Verständnis: "Meine Jahreskarte gilt immerhin im gesamten Wiener Stadtgebiet, also auch für die jeweiligen Schnellbahnen. Wieso soll ich jetzt dafür bezahlen, dass die ÖBB keine Einsicht in die Jahreskarten hat?" 

ÖBB: "Keine Ausnahmen"

Gegenüber "Heute" berichtet die ÖBB, es handle sich hier bereits mehr oder minder um eine Kulanzlösung: "Kann bei der Ticketkontrolle kein Ticket nachgewiesen werden, so ist eine Fahrgeldnachforderung die Folge." Gegen diese Nachforderung kann Einspruch erhoben werden, wie es auch Manuela getan hat. "Entsprechend unserer Tarifbestimmungen wurde die Nachforderung von € 135,- auf € 10,- reduziert; dieser Betrag entspricht der Bearbeitungsgebühr für die nachträgliche Überprüfung einer personalisierten Jahreskarte."

Erlass der Gebühr soll es für Manuela keinen geben: "Bei einem Fehler unsererseits erlassen wir diese Bearbeitungsgebühr natürlich. Es ist uns ein Anliegen, alle unsere Fahrgäste fair zu behandeln. Diese Regelung gilt für alle unsere Reisenden gleichermaßen. Wir bitten daher um Verständnis, dass hier keine Kulanzlösungen vorgesehen sind."

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