Ein Streit am Faschingsdienstag in Innsbruck hat für einen 43-jährigen Tiroler nun ein Nachspiel vor Gericht. Der Mann soll laut "Tiroler Tageszeitung" zwei junge Frauen attackiert und verletzt haben, nachdem sie ihn beim Verrichten seiner Notdurft an einer Hausmauer bemerkt hatten. Das Landesgericht Innsbruck verurteilte ihn zu acht Monaten Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Gericht stand der 43-Jährige zum Tatzeitpunkt mit 1,3 Promille Alkohol im Blut. Zudem ist er bereits 23-mal vorbestraft. Auslöser der Eskalation war laut einer der betroffenen Frauen, dass sie sich mit ihrer Freundin über den Mann unterhalten habe. "Ich hab' mich mit meiner Freundin darüber unterhalten, das muss er wohl gehört haben", wird die Frau in der Tageszeitung zitiert.
Der Angeklagte räumte ein, daraufhin gesagt zu haben, er könne "auch auf die Frau urinieren". Über den weiteren Verlauf gingen die Aussagen auseinander. Der 43-Jährige behauptete, mit einer Handtasche attackiert worden zu sein.
Die Zeugin schilderte den Vorfall laut "Tiroler Tageszeitung" anders: "Der Beschuldigte hat mich bespuckt und am Arm gepackt." Dabei sei ihre Handtasche zu Boden gefallen, Handy und Schlüssel seien herausgefallen. Laut Anklage warf der Mann den Schlüssel in einen Gully, das Mobiltelefon war anschließend verschwunden.
Als die beiden Frauen den 43-Jährigen nach dem Handy fragten, eskalierte die Situation erneut. "Er sagte, er müsse sich fertig entleeren. Dann hat er mich so heftig zu Boden gestoßen, dass ich nicht mehr aufstehen konnte", wird die Geschädigte vor Gericht in der "TT" zitiert. Sie erlitt Prellungen, Abschürfungen und Hämatome. "Ich hab' noch immer Schmerzen, benötige Therapiestunden."
Auch ihre Begleiterin wurde verletzt. "Ich erhielt einen Faustschlag aufs Auge", sagte sie vor Gericht. Laut Bericht wurde dabei ihre Netzhaut verletzt. Außerdem soll der Angeklagte gedroht haben, ihr mit Tritten in die Gebärmutter dafür zu sorgen, dass sie künftig beeinträchtigte Kinder zur Welt bringen werde.
Beendet wurde die Auseinandersetzung schließlich von zwei Begleitern der Frauen. Sie überwältigten den 43-Jährigen und verständigten die Polizei. Wie Richter Norbert Hofer laut "Tiroler Tageszeitung" erklärte, hatte zuvor bereits ein Freund des Angeklagten die Exekutive alarmiert. Er habe gewusst, "dass der Angeklagte, wenn er betrunken ist, hochgeht wie ein Kelomat."
Opferanwalt Alfred Witzlsteiner regte im Prozess an, "per Gutachten zu schauen, ob das schon in Ordnung ist, dass der Herr frei herumläuft".
Richter Hofer schenkte den Aussagen der beiden Frauen Glauben und verurteilte den 43-Jährigen zu acht Monaten Haft. Zusätzlich muss er insgesamt 3.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit - das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.